euro adhoc: GESCO AG / Kapitalerhöhung/Restrukturierung / GESCO AG prüft Möglichkeit einer Barkapitalerhöhung ohne Bezugsrecht Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG - Kapitalerhöhung
Geschrieben am 15-03-2007 |
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15.03.2007
Wuppertal, 15. März 2007 - Die im Prime Standard notierte Beteiligungsgesellschaft GESCO AG (DE0005875900) prüft die Möglichkeit, bis zu 274.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zu platzieren. Die Gesellschaft beabsichtigt dazu, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals um bis zu 10 % zu erhöhen. Der Platzierungspreis für die bis zu 274.000 Aktien wird im Wege eines Accelerated Bookbuildings ermittelt. Die Platzierung der neuen Aktien richtet sich an deutsche und internationale institutionelle Anleger. Der Erlös der Kapitalerhöhung soll gemäß dem GESCO-Geschäftsmodell der Akquisition weiterer mittelständischer Industrieunternehmen dienen. Die Anzahl der ggf. platzierten Aktien, der Platzierungspreis und der Emissionserlös werden in einer separaten Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht.
Wichtige Informationen: Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in Kanada, Australien oder Japan bestimmt, und sind kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in diesen Ländern. Die Platzierung von Aktien und die Verteilung dieser Bekanntmachung und anderer Informationen im Zusammenhang mit der Platzierung in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen und diejenigen Personen, die in den Besitz von in dieser Bekanntmachung genannten Dokumenten oder anderer Informationen gelangen, sollten sich über alle solchen Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der betreffenden Rechtsordnung begründen. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Diese Mitteilung wird im Vereinigten Königreich nur verbreitet an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die "Verordnung"), oder (ii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen zusammen als "qualifizierte Personen" bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Information oder ihren Inhalt handeln. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in Deutschland dar und ist kein Verkaufsprospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes, der EU-Verordnung der Kommission Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 oder anderer in Deutschland anwendbarer Rechtsvorschriften, die die Ausgabe, das Angebot und den Verkauf von Wertpapieren regeln. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind nicht zur Weitergabe in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt.
Ende der Mitteilung euro adhoc 15.03.2007 19:50:55 --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: GESCO AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis: Oliver Vollbrecht Leiter Investor Relations T.: +49(0)202 24820 18 info@gesco.de
Branche: Wirtschaft & Finanzen ISIN: DE0005875900 WKN: 587590 Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt/Prime Standard Börse Berlin-Bremen / Freiverkehr Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr Börse Düsseldorf / Freiverkehr Bayerische Börse / Freiverkehr
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