Dautzenberg/Fahrenschon/ Flosbach: REIT-Gesetz ist attraktives Angebot an Finanz- und Immobilienmarkt
Geschrieben am 21-03-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heute im Finanzausschuss verabschiedeten Beschlussempfehlung zum Entwurf des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilienaktiengesellschaften - kurz: REITs - erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB, der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB, und der zuständige Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:
Der Weg für die Einführung deutscher Real Estate Investment Trusts (REITs) ist endlich frei: Der Finanzausschuss hat dem Deutschen Bundestag mehrheitlich die Zustimmung zum REIT-Gesetz empfohlen. Zuvor hatten sich die Koalitionsfraktionen auf wichtige Verbesserungen am von der Bundesregierung im November vergangenen Jahres vorgestellten Gesetzentwurf verständigt.
CDU und CSU konnten in den Koalitionsgesprächen noch zentrale Fortschritte für das REIT-Gesetz erreichen. Dazu gehören beispielsweise die moderateren Bedingungen an den Vor-REIT. Sie räumen dem Vor-REIT nunmehr einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ein, bis er die Vermögens- und Ertragsrelationen des REIT erfüllen muss. Darüber hinaus hat die Union eine für die breite Aufstellung des REIT günstige Definition der zulässigen Anlagegegenstände erreicht.
In der Frage der Ausgestaltung der Exit Tax war es Ziel der Unionsfraktion, Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem deutschen REIT zu einem schnellen und erfolgreichen Start verhelfen. Die Koalitionspartner haben sich daher darauf verständigt - auch als Schlussfolgerung aus den Stellungnahmen der Sachverständigen und wegen verfassungsrechtlicher Bedenken -, die Exit Tax alleine auf den REIT und den Vor-REIT zu begrenzen. Somit ist die Exit Tax als eine echte Anschubfinanzierung für den deutschen REIT zu verstehen. Bei den Bedingungen für die Inanspruchnahme der Exit Tax hat die Union eine Anpassung an die Marktrealitäten durchgesetzt. Alle Veräußerer von Gewerbeimmobilien kommen nunmehr in den Genuss der Exit Tax, wenn sie Immobilien verkaufen, die mit dem rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2007 mindestens 5 Jahre in ihrem Bestand waren. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war noch eine Vorbesitzzeit von 10 Jahren mit Bezug auf das Veräußerungsdatum vorgesehen.
Unabhängig von der Frage des Anteils der Wohnimmobilien im deutschen REIT ist es nunmehr für den deutschen REIT zumindest möglich, ausländische Wohnimmobilien zu erwerben, soweit dies im betreffenden Staat erlaubt ist.
Eine Problematik, welche die Union sehr ernst nimmt, ist die im Gesetzentwurf enthaltene Doppelbesteuerung von vorbelasteten REIT-Einkünften, die zum Beispiel bei der Investition in ausländische Immobilien entstehen kann. Die als notwendig erkannte Änderung des Gesetzentwurfs in diesem Bereich konnte in der Kürze der Zeit allerdings nicht umgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig, dass im Bericht des Finanzausschusses zum REIT-Gesetz die Zusage der Bundesregierung schriftlich fixiert ist, dass noch in diesem Jahr eine gesetzliche Lösung zur Vermeidung der doppelten Besteuerung gefunden wird.
Das REIT-Gesetz macht deutlich: Die große Koalition räumt dem Finanzmarkt nicht nur im Koalitionsvertrag eine exponierte Stellung ein. Das neue Finanzinstrument wird den Standort Deutschland für Investoren tatsächlich noch interessanter machen. Dies schafft Arbeitsplätze und kurbelt unsere Wirtschaft weiter an.
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