Gericht benachrichtigt Parmalat-Anleger hinsichtlich Teilvergleich in Höhe von Usd 50 Mio. im Rahmen einer Sammelklage
Geschrieben am 22-03-2007 |
New York (ots/PRNewswire) -
Heute beginnt auf Verfügung des zuständigen US-Gerichts, United States District Court for the Southern District of New York, ein multinationales Mitteilungsprogramm über das Anleger, Broker, Finanzinstitute und andere Nominee-Gesellschaften, die zwischen dem 5. Januar 1999 und dem 18. Dezember 2003 Stammaktien und/oder Anleihen von Parmalat Finanziaria S.p.A. und deren Töchtern und verbundene Unternehmen gekauft haben, von einem Teilvergleich in Höhe von USD 50 Mio. in Bezug auf eine in den Vereinigten Staaten angestrengte Sammelklage aufgrund der für Stammaktien und Anleihen von Parmalat gezahlten Preise unterrichtet werden sollen.
In der Klage wird geltend gemacht, dass Parmalat und zahlreiche andere Beklagte an betrügerischen Handlungen beteiligt waren, die dazu geführt haben, dass die Schulden von Parmalat um fast USD 10 Mrd. Zu niedrig und das Nettovermögen um über USD 16 Mrd. zu hoch ausgewiesen wurden. Parmalat ging letztendlich in Konkurs, was zu einer drastischen Abwertung der Aktien und Anleihen des Unternehmens führte.
Einige der Beklagten haben sich jetzt auf einen Vergleich geeinigt (Banca Nazionale del Lavoro S.p.A. (BNL), Credit Suisse Group, Credit Suisse, Credit Suisse International und Credit Suisse Securities (Europe) Limited). Die Klage gegen Parmalat S.p.A. (die Nachfolgerin von Parmalat Finanziaria S.p.A.), mehrere Finanzinstitute, zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und bestimmte natürliche Personen läuft weiter.
Das Gericht definiert den Begriff "Sammelkläger" im Rahmen des Vergleichs als die Klägergruppe, die alle natürlichen Personen und Organisationen umfasst, die zwischen dem 5. Januar 1999 und dem 18. Dezember 2003 Stammaktien und/oder Anleihen von Parmalat gekauft und damit unabhängig vom Wohn- oder Kaufort einen finanziellen Schaden erlitten haben.
Mitteilungen, die die Sammelkläger über ihre Rechte informieren, werden auf dem Postweg versendet und in Zeitschriften und Zeitungen in den Vereinigten Staaten, Italien und auf der ganzen Welt bis zum mündlichen Verhandlungstermin am 19. Juli 2007 in New York veröffentlicht, bei dem das Gericht über die Genehmigung des Vergleichs entscheidet.
Im Mai 2004 ernannte das Gericht die Kanzleien Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C, in Washington, D.C., Grant & Eisenhofer, P.A., in Wilmington, Delaware, und Spector Roseman & Kodroff, P.C., in Philadelphia, Pennsylvania, zu den Vertretern der Sammelkläger. Diese Kanzleien haben die unter der Bezeichnung In re Parmalat Securities Litigation, No. 04 Civ. 0030 (LAK) bekannte Klage seit dieser Zeit prozessiert und den Teilvergleich ausgehandelt.
Die vom Vergleich Betroffenen müssen einfach nur auf eine weitere Mitteilung warten, die festlegt, wie Zahlungen beantragt werden bzw. können sich jetzt aus dem Teilvergleich ausschliessen lassen bzw. Einwände gegen die Bedingungen des vorgeschlagenen Vergleichs erheben. Ausschlüsse und Einwände müssen bis spätestens 19. Juni 2007 eingehen.
Der Entschädigungsfonds wird noch nicht ausgezahlt. Das liegt zum Teil daran, dass das Verfahren gegen die verbleibenden Beklagten noch läuft und dass noch kein Auszahlungsplan vorliegt. Daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, die Auszahlungsbeträge an die Sammelkläger bzw. die durchschnittliche Auszahlung auf Grundlage einer Aktie bzw. einer Anleihe zu bestimmen. Die Höhe der Auszahlungen hängt von der Anzahl der gültigen Anspruchsformulare ab, die die Sammelkläger einsenden und davon, wie viele Parmalat-Aktien bzw. -Anleihen gekauft wurden, wann diese gekauft bzw. verkauft wurden und zu welchem Kurs sie erworben wurden.
Das Gericht hat eine neutrale Website eingerichtet unter www.ParmalatSettlement.com, über die Mitteilungen und die Vergleichsbedingungen abgerufen werden können. Betroffene können sich auch schriftlich an den Notice Administrator unter folgender Adresse wenden: Parmalat Notice Administrator, PO Box 4068, Portland, OR 97208-4068, USA.
URL: http://www.ParmalatSettlement.com
Originaltext: The United States District Court for the Southern District of New York Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65792 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65792.rss2
Pressekontakt: Mark S. Willis, Esq., Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C., +1-202-408-4606; James Sabella, Esq., Grant & Eisenhofer P.A., +1-646-722-8500; Robert M. Roseman, Esq., Spector Roseman & Kodroff, P.C., +1-215-496-0300.
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