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Gericht benachrichtigt Parmalat-Anleger hinsichtlich Teilvergleich in Höhe von Usd 50 Mio. im Rahmen einer Sammelklage

Geschrieben am 22-03-2007

New York (ots/PRNewswire) -

Heute beginnt auf Verfügung des zuständigen US-Gerichts, United
States District Court for the Southern District of New York, ein
multinationales Mitteilungsprogramm über das Anleger, Broker,
Finanzinstitute und andere Nominee-Gesellschaften, die zwischen dem
5. Januar 1999 und dem 18. Dezember 2003 Stammaktien und/oder
Anleihen von Parmalat Finanziaria S.p.A. und deren Töchtern und
verbundene Unternehmen gekauft haben, von einem Teilvergleich in Höhe
von USD 50 Mio. in Bezug auf eine in den Vereinigten Staaten
angestrengte Sammelklage aufgrund der für Stammaktien und Anleihen
von Parmalat gezahlten Preise unterrichtet werden sollen.

In der Klage wird geltend gemacht, dass Parmalat und zahlreiche
andere Beklagte an betrügerischen Handlungen beteiligt waren, die
dazu geführt haben, dass die Schulden von Parmalat um fast USD 10
Mrd. Zu niedrig und das Nettovermögen um über USD 16 Mrd. zu hoch
ausgewiesen wurden. Parmalat ging letztendlich in Konkurs, was zu
einer drastischen Abwertung der Aktien und Anleihen des Unternehmens
führte.

Einige der Beklagten haben sich jetzt auf einen Vergleich geeinigt
(Banca Nazionale del Lavoro S.p.A. (BNL), Credit Suisse Group, Credit
Suisse, Credit Suisse International und Credit Suisse Securities
(Europe) Limited). Die Klage gegen Parmalat S.p.A. (die Nachfolgerin
von Parmalat Finanziaria S.p.A.), mehrere Finanzinstitute, zwei
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und bestimmte natürliche Personen
läuft weiter.

Das Gericht definiert den Begriff "Sammelkläger" im Rahmen des
Vergleichs als die Klägergruppe, die alle natürlichen Personen und
Organisationen umfasst, die zwischen dem 5. Januar 1999 und dem 18.
Dezember 2003 Stammaktien und/oder Anleihen von Parmalat gekauft und
damit unabhängig vom Wohn- oder Kaufort einen finanziellen Schaden
erlitten haben.

Mitteilungen, die die Sammelkläger über ihre Rechte informieren,
werden auf dem Postweg versendet und in Zeitschriften und Zeitungen
in den Vereinigten Staaten, Italien und auf der ganzen Welt bis zum
mündlichen Verhandlungstermin am 19. Juli 2007 in New York
veröffentlicht, bei dem das Gericht über die Genehmigung des
Vergleichs entscheidet.

Im Mai 2004 ernannte das Gericht die Kanzleien Cohen, Milstein,
Hausfeld & Toll, P.L.L.C, in Washington, D.C., Grant & Eisenhofer,
P.A., in Wilmington, Delaware, und Spector Roseman & Kodroff, P.C.,
in Philadelphia, Pennsylvania, zu den Vertretern der Sammelkläger.
Diese Kanzleien haben die unter der Bezeichnung In re Parmalat
Securities Litigation, No. 04 Civ. 0030 (LAK) bekannte Klage seit
dieser Zeit prozessiert und den Teilvergleich ausgehandelt.

Die vom Vergleich Betroffenen müssen einfach nur auf eine weitere
Mitteilung warten, die festlegt, wie Zahlungen beantragt werden bzw.
können sich jetzt aus dem Teilvergleich ausschliessen lassen bzw.
Einwände gegen die Bedingungen des vorgeschlagenen Vergleichs
erheben. Ausschlüsse und Einwände müssen bis spätestens 19. Juni 2007
eingehen.

Der Entschädigungsfonds wird noch nicht ausgezahlt. Das liegt zum
Teil daran, dass das Verfahren gegen die verbleibenden Beklagten noch
läuft und dass noch kein Auszahlungsplan vorliegt. Daher ist es zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, die Auszahlungsbeträge an die
Sammelkläger bzw. die durchschnittliche Auszahlung auf Grundlage
einer Aktie bzw. einer Anleihe zu bestimmen. Die Höhe der
Auszahlungen hängt von der Anzahl der gültigen Anspruchsformulare ab,
die die Sammelkläger einsenden und davon, wie viele Parmalat-Aktien
bzw. -Anleihen gekauft wurden, wann diese gekauft bzw. verkauft
wurden und zu welchem Kurs sie erworben wurden.

Das Gericht hat eine neutrale Website eingerichtet unter
www.ParmalatSettlement.com, über die Mitteilungen und die
Vergleichsbedingungen abgerufen werden können. Betroffene können sich
auch schriftlich an den Notice Administrator unter folgender Adresse
wenden: Parmalat Notice Administrator, PO Box 4068, Portland, OR
97208-4068, USA.

URL: http://www.ParmalatSettlement.com

Originaltext: The United States District Court for the Southern District of New York
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65792
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65792.rss2

Pressekontakt:
Mark S. Willis, Esq., Cohen, Milstein, Hausfeld & Toll, P.L.L.C.,
+1-202-408-4606; James Sabella, Esq., Grant & Eisenhofer P.A.,
+1-646-722-8500; Robert M. Roseman, Esq., Spector Roseman & Kodroff,
P.C., +1-215-496-0300.


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