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EnBW klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen Bundesumweltministerium

Geschrieben am 22-03-2007

Karlsruhe (ots) -

Ministerium verzögert aus Betreibersicht Entscheidung über Antrag
auf Reststrommengenübertragung von GKN II auf GKN I

Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat heute beim
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage gegen das
Bundesumweltministerium (BMU) eingereicht. Grund für die Klage ist,
dass das Bundesumweltministerium bis heute nicht über den Antrag auf
Reststrommengenübertragung auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I
(GKN), entschieden hat. Da ein sachlicher Grund für eine solche
Verzögerung aus Sicht des Unternehmens nicht zu erkennen ist, soll
jetzt das Gericht über den Antrag der EnKK entscheiden. Die Klage ist
die einzige Möglichkeit, einer weiteren Verzögerung des Verfahrens
entgegenzuwirken. Insbesondere die in der Vergangenheit
verschiedentlich seitens des BMU getätigten vorschnell wertenden,
politischen Aussagen zur Thematik Reststrommengenübertragung waren
wenig geeignet, das Vertrauen der EnBW in eine unvoreingenommene
rechtliche Prüfung des Antrags durch das BMU aufrechtzuerhalten.

"Statt unseren Antrag zügig und sachgerecht zu entscheiden,
flüchtet sich das BMU offenbar in gesetzlich nicht vorgesehene
Erwägungen und will einen Sicherheitsvergleich zwischen GKN I und GKN
II vornehmen. Dem Atomgesetz ist ein solcher Sicherheitsvergleich
jedoch fremd, es kennt keine sicherheitstechnische Unterscheidung
rechtmäßig betriebener Kernkraftwerke. Im Interesse unseres
Unternehmens und unserer Mitarbeiter, aber auch unserer Kunden und
unserer Umwelt brauchen wir jetzt so schnell wie möglich
Planungssicherheit im Sinne der aus unserer Sicht eindeutigen
Rechtslage", so Dr. Hans-Josef Zimmer, Vorsitzender der
Geschäftsführung der EnKK.

Am 21. Dezember 2006 hatte die EnKK beim BMU die Übertragung von
46,9 TWh Reststrom vom Kernkraftwerk GKN II auf das Kernkraftwerk GKN
I beantragt. Mit der Übertragung dieser Reststrommenge würde sich die
Betriebszeit für GKN I rechnerisch um acht Jahre verlängern. Für GKN
II würde sich durch die Abgabe der Reststrommenge die Betriebszeit um
ca. 5 Jahre verkürzen. Beide Kraftwerksblöcke könnten damit bis zum
Jahr 2017 laufen.

Die EnKK hatte ihren Antrag auf Übertragung von Reststrommengen
unter anderem damit begründet, dass die bisherige Konstellation einer
Doppelblockanlage am Standort Neckarwestheim längstmöglich erhalten
bliebe und damit die maximale Nutzung der daraus resultierenden
Synergien zugunsten von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit über alle
Betriebsphasen ermöglicht würde. Die Möglichkeiten auf dem
Beschaffungsmarkt verbessern sich dadurch ebenfalls, wie auch die
Wirtschaftlichkeit von Nachbetriebs-, Stilllegungs- und Rückbauphase.
Der Betrieb als Doppelblockanlage ist insbesondere auch
sicherheitstechnisch von großem Vorteil. Der Einsatz des selben
Personals in beiden Blöcken führt zu einer Summierung, Sicherung und
Rückkopplung von Erfahrung und Know-how und optimiert damit
Instandhaltung und Betriebsführung. Für die Region bedeutet dieser
Schritt eine langfristige Sicherung von mehr als 400 Arbeitsplätzen
am Standort Neckarwestheim und gleichzeitig den Erhalt eines
wesentlichen Wirtschaftsfaktors. Baden-Württemberg bewahrt sich mit
dieser Übertragung seine zuverlässige, CO2-arme und sichere
Stromversorgung im Land und die Bundesrepublik eine international
wettbewerbsfähige Energieversorgung.

Originaltext: EnBW Energie Baden Württemberg AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12866
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12866.rss2
ISIN: DE0005220008

Pressekontakt:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com


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