"Mensch ist nicht Herr über Leben und Tod" / Patientenverfügung: Kolpingwerk fordert Wahrung der Menschenwürde
Geschrieben am 22-03-2007 |
Köln (ots) - Anlässlich der im Deutschen Bundestag anstehenden Erörterung einer neuen gesetzlichen Regelung zur Geltung von Patientenverfügungen tritt das Kolpingwerk Deutschland nachdrücklich für die Wahrung der Menschenwürde in allen Lebensphasen ein. Dies bedeute für Patientenverfügungen eine eng gezogene Reichweitenbeschränkung. "Der Mensch darf sich nicht zum Herrn über Leben und Tod erheben. Daher können die an sich wertvollen Patientenverfügungen in unseren Augen nur für die unwiderruflich letzte Lebensphase gelten, also bei Krankheiten, die unweigerlich zum Tode führen", erklärt Bundespräses Monsignore Alois Schröder im Vorfeld der Beratungen des Deutschen Bundestages. Ansonsten drohe eine Aushöhlung des Lebensschutzes, die weder am Anfang noch am Ende des menschlichen Lebens zu akzeptieren sei.
In den dem Bundestag vorliegenden konkurrierenden Gruppenanträgen stellt insbesondere die Behandlung so genannter Wachkomapatienten einen strittigen Punkt dar. In einem dem SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker und dem Bundesjustizministerium zuzuschreibenden Antrag wird bei Vorliegen einer entsprechenden Patientenverfügung die medizinische Weiterbehandlung dieser Patienten in Frage gestellt. Das Kolpingwerk Deutschland sieht Wachkomapatienten hingegen eindeutig als behinderte Menschen und daher nicht zwangsläufig als Sterbende. Daher unterstützt der katholische Sozialverband den vom stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach und Kolping-Mitglied Markus Grübel eingebrachten Alternativentwurf als Grundlage für einen vernünftigen Kompromiss.
"Wir achten die Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten. Es gibt ethisch respektable Gründe, für eine weiter reichende Geltung von Patientenverfügungen einzutreten, als wir es favorisieren. Es darf jedoch in keinem Fall dazu kommen, dass die Weiterbehandlung von Wachkomapatienten in Frage gestellt wird", erläutert Alois Schröder. Daher rufe das Kolpingwerk Deutschland die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, fraktionsübergreifend eine Mehrheit für die bestmögliche Wahrung der Menschenwürde am Ende des Lebens zu suchen. Die notwendigen Ansätze dazu seien auch in einem weiteren Antrag zu finden, der auf die vormalige Bioethik-Enquetekommission des Bundestages zurückgehe und von deren Vorsitzendem, dem SPD-Abgeordneten Röspel, eingebracht worden sei. "Die bevorstehende Abstimmung wird zum Testfall für eine wirklich große Koalition christlicher Grund- und Werthaltungen", erwartet Monsignore Schröder. Auf dem Prüfstand stehe damit auch das Selbstverständnis einer pluralen Gesellschaft, deren Stärke sich in ihrem Umgang mit den schwächsten Gliedern, in diesem Fall den behinderten und den todkranken Menschen, erweisen müsse.
Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2
Pressekontakt: Kolpingwerk Deutschland Heinrich Wullhorst -Pressesprecher- Kolpingplatz 5-11 50667 Köln Tel: (0221) 20701-241 Mobil: (0179) 6638717 E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de Homepage: www.kolping.de
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