Westfalenpost: Fatales Signal
Geschrieben am 22-03-2007 |
Hagen (ots) - Urteil mit Hinweis auf den Koran Von Jörg Bartmann Ein vermeintliches islamisches Züchtigungsrecht für Prügel in der Ehe ist von einer Familienrichterin zur Basis einer Entscheidung erhoben worden: Das ist schlicht skandalös, entspricht nicht den Grundsätzen des deutschen Rechts und bleibt mit unserem Wertesystem nicht vereinbar. Gewalt muss geahndet werden, alles andere ist abstrus, unvereinbar. Die Absetzung der Richterin kann nur ein erster Schritt sein, deutlich zu machen, dass für Urteile allein das Grundgesetz herangezogen werden kann. Gerade in Zeiten von Parallelgesellschaften, Zwangsehen und Ehrenmorden ist deutsches Recht eine unumstößliche Größe für die christlich geprägte Gesellschaftsform. Der Aufschrei aus den Parteien, die Stellungnahmen der Moslemverbände müssen daher über den Tag Geltung behalten. Natürlich distanzierte sich Justizministerin Zypries über ein falsches Signal, stellte es jedoch als Einzelfall dar. Da liegt sie nicht ganz richtig. Wenn auch in ihrer Tragweite nicht so fatal, gibt es längst Urteile, in denen die Täter auf Grund anderer Kulturkreise milder verurteilt wurden. Das ist Gift für ein friedliches Miteinander und nicht gerade förderlich für eine ernsthafte Integrationsdebatte in der wir uns befinden.
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