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Wer sich verträgt, geht zum Notar - Ein Beruf von Auflassung bis Zwangsvollstreckung

Geschrieben am 23-03-2007

Hamburg (ots) - Das Tätigkeitsfeld von Notaren ist - anders als
das von Richtern oder Rechtsanwälten - kaum jemandem genau bekannt.
Dabei sind bundesweit etwa 9.000 Notare tätig. Sie begleiten ihre
Mandanten auf dem Weg zu den rechtlich bedeutsamsten
Lebensentscheidungen: Beim Abschluss von Eheverträgen und beim
Grundstückskauf etwa ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich
vorgeschrieben. Dasselbe gilt für die meisten Unternehmensgründungen.
Auch bei der Abfassung und dem Vollzug letztwilliger Verfügungen
hilft der Notar. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar
unabhängig, unparteilich und vertrauenswürdig. Er ergänzt als "zweite
Säule" im System der deutschen Rechtspflege die streitige
Gerichtsbarkeit um ein vorsorgendes Element: Wer sich streitet, geht
zum Gericht. Wer sich verträgt, geht zum Notar.

Bei vielen Verträgen, etwa Ehe-, Erb- und Immobilienverträgen,
weitgehend auch im Bereich der Gründung und Umstrukturierung von
Unternehmen, hält der Gesetzgeber die Mitteilung des Notars für
unerlässlich: Ohne Beurkundung sind solche Rechtsgeschäfte unwirksam.
Aber auch darüber hinaus kann sich eine Mitwirkung des Notars
empfehlen. Sein Siegel verleiht jedem Vertrag eine erhöhte
Beweiskraft vor Gericht und bei Behörden. Seine Urkunden können -
ähnlich wie Gerichtsurteile - als Grundlage für eine
Zwangsvollstreckung dienen. Sie sind daher leichter durchsetzbar als
privatschriftliche Verträge.

Der Notar erstellt maßgeschneiderte Verträge für jedes
Grundstücksgeschäft. Bei der Abwicklung sorgt er für die Löschung von
Belastungen im Grundbuch und sichert die ordnungsgemäße Umschreibung
des Eigentums gegen Zahlung des Kaufpreises. Zur Absicherung von
Krediten beurkundet er Hypotheken und Grundschulden.

Neben Immobilien bringen viele den Notar als erstes mit dem Thema
Erbschaft in Verbindung - zu Recht! "Etwa siebzig Prozent der
Deutschen haben kein Testament. Dabei entspricht gerade bei Ehegatten
die gesetzliche Erbfolgeregelung in den meisten Fällen nicht dem
Wunsch der Beteiligten", erläutert Notar Dr. Axel Pfeifer von der
Hamburgischen Notarkammer. Notare leisten Hilfestellung, wenn es
darum geht, Vermögen optimal auf folgende Generationen zu übertragen.
Dazu dienen Testamente und Erbverträge, aber auch lebzeitige
Schenkungen. "Es gilt, das Spannungsverhältnis von Versorgung der
Angehörigen, steuerlichen Anforderungen und der Wahrung der eigenen
Entscheidungsfreiheit aufzulösen", so Dr. Pfeifer.

Auch im Familienrecht schaltet sich der Notar ein. Er entwirft und
beurkundet einen Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag, der auf die
individuelle Lebenssituation der Partner optimal zugeschnitten ist.
Hierzu gehören Vereinbarungen über den Güterstand (etwa Gütertrennung
oder individuelle Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich) und
Unterhaltsansprüche. Auch bei Scheitern einer Ehe berät der Notar zu
diesen Fragen unparteilich. Schließlich hält der Notar Lösungen bei
der Vorsorge für den Fall dauerhafter Pflegebedürftigkeit und
Geschäftsunfähigkeit bereit. Hierzu entwirft und erstellt er
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Als Organ der Rechtspflege bestimmt der Notar seine Gebühren nicht
nach Belieben. Sie sind durch Gesetz transparent geregelt. Dabei
lautet die Faustregel: Je kleiner der betroffene Vermögenswert, desto
geringer die Notargebühr. Ein Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
im Wert von EUR 100.000,- kostet - inklusive Abwicklung - im
Normalfall etwa EUR 700,-. Ein Testament kostet bei einem Vermögen
von EUR 50.000,- etwa EUR 132,-. Die individuelle Beratung der
Beteiligten ist - unabhängig vom Zeitaufwand - inbegriffen!

Hinweis:

Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der Hamburgischen
Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer ersetzen
möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Frau Eva Gebel
von der Notarkammer Pfalz, Notar Dr. Dirk Solveen von der Rheinischen
Notarkammer, Notar Dr. Thomas Steinhauer von der Notarkammer Koblenz,
Dr. Markus Stuppi von der Notarkammer Pfalz oder Dr. Anja Heringer
von der Landesnotarkammer Bayern.

Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema
haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck
honorarfrei)

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=64775
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
Nowak Communications GmbH
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Tel: 040-34 99 99-3
Fax: 040-34 99 99-59
mail@nowak-communications.de www.nowak-communications.de


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