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Beamtenversorgung muss auch in der Zukunft gesichert sein

Geschrieben am 28-09-2005

27.09.2005: Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 erklärte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am Dienstag in Berlin:

'Die Kürzungen der Beamtenversorgung sind nach Auffassung des DGB im Vergleich zur Rentenreform zu weitgehend. Wir bedauern, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Ansicht nicht teilen konnte. Weitere Einschnitte in der Versorgung dürfen nun nicht mehr vorgenommen werden.

Die Dienstherren haben in der Vergangenheit für die Alterssicherung ihrer Beamtinnen und Beamten unzureichend Vorsorge betrieben. Es kann deshalb nicht sein, dass die Beamtinnen und Beamten Kürzungen hinnehmen müssen, ohne dass gleichzeitig ihre Versorgung in der Zukunft gesichert ist. Der DGB hat immer wieder gefordert, die Versorgungsrücklage auszubauen. Durch die Kürzungen in der Versorgung haben die Beamtinnen und Beamten ihren Beitrag zur Verbesserung der Haushaltslage geleistet. Nun ist die Politik am Zuge: Sie muss alternative Finanzierungskonzepte entwickeln.'

Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Tel.: 0049/30/24060-0
Fax: 0049/30/24060-324
Email:
info.bvv@dgb.de

Quelle: Pressrelations.de

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