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Zur Entscheidung der EU-Kommission / Zweckverbände fallen nicht unter Ausschreibungspflicht

Geschrieben am 27-03-2007

Köln (ots) - Nach Ansicht der EU-Kommission ist die vollständige
Übertragung einer öffentlichen Aufgabe von einer öffentlichen
Einrichtung auf eine andere kein vergaberechtlicher Vorgang. Vielmehr
handele es sich um eine Maßnahme zur internen Organisation der
öffentlichen Verwaltung. Mit dieser Begründung gab die Kommission vor
wenigen Tagen die Einstellung eines Vertragsverletzungsverfahrens
gegen Deutschland bekannt, bei dem es um die Übertragung von
Zuständigkeiten für die Abfallbeseitigung durch sechs
nordrhein-westfälische Gemeinden an den von ihnen selbst gegründeten
Zweckverband ging. Darüber hinaus blieb seitens der Kommission
unbeanstandet, dass der Zweckverband eine Anstalt des öffentlichen
Rechts gegründet hat, die das operative Geschäft ausschließlich im
Bereich der Zweckverbandskommunen durchführt.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Verband kommunale
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU (VKS im VKU) begrüßten
diese Entscheidung. "Damit erfahren die kommunale Zusammenarbeit und
das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eine deutliche Stärkung aus
Brüssel. Dies ist besonders für die Wasser- und Abfallwirtschaft sehr
wichtig," erklärte Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des VKU.
Organisationsformen der kommunalen Zusammenarbeit waren durch die
Rechtssprechung einiger Oberlandesgerichte in letzter Zeit zunehmend
in das Visier des Vergaberechts geraten. Auch Befürworter einer
umfassenden Privatisierung verlangen lautstark die Ausdehnung des
Vergaberechts auf die interkommunale Zusammenarbeit. "So manche
aufgeregte Debatte der letzten Monate dürfte dadurch erledigt sein,"
meinte Karin Opphard, Geschäftsführerin des VKS im VKU.

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6556
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Pressekontakt:
Rosemarie Folle
Pressesprecherin
Fon 030.20 31 99-20
folle@vku.de


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