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Arbeitgeber müssen Stellenausschreibungen überwachen

Geschrieben am 02-04-2007

München (ots) - Durch die Neuregelung des
Antidiskriminierungsrechts werden Arbeitgeber seit Mitte 2006
gezwungen, Stellenausschreibungen so zu verfassen, dass sich keine
Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts ergeben. Doch die
Verantwortung geht noch wesentlich weiter. Dies zeigt ein Fall, über
den das Fachmagazin AUTOHAUS in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

Dabei schickte ein Unternehmen eine Stellenbeschreibung für eine
Ausbildungsstelle an das Arbeitsamt, das die Anzeige auch im Internet
veröffentlichte. Bei der Einstellung wurde der Text jedoch ohne das
Wissen des Unternehmens um den Passus ergänzt, dass männliche
Bewerber bevorzugt würden.

In der Folge bewarb sich eine Frau, der mit dem Hinweis, die
Stelle sei bereits an einen anderen Bewerber vergeben, abgesagt
wurde. Mit der Begründung, sie sei aufgrund ihres Geschlechts
benachteiligt worden, klagte sie auf Zahlung einer Entschädigung in
Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern. Sowohl Arbeitsgericht als auch
Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab. Der Arbeitgeber konnte für
sich nachweisen, dass er die Ergänzung weder veranlasst noch davon
erfahren hatte. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht wurde
nicht zugelassen, wogegen die Klägerin Verfassungsbeschwerde
einlegte. Diese wurde angenommen und das Verfahren an das
Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Nach Auffassung des
Bundesverfassungsgerichtes konnte die Bewerberin eine Diskriminierung
bereits durch die Bezugnahme auf die Stellenausschreibung glaubhaft
machen. Demnach muss sich ein Arbeitgeber eine Ausschreibung mit
geschlechtsspezifischer Benachteiligung auch dann zurechnen lassen,
wenn die entsprechenden Formulierungen durch einen Dritten und ohne
sein Wissen aufgenommen wurden.

Wie das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung begründet und
welche Konsequenzen sich daraus ergeben, kann in der aktuellen
Ausgabe von AUTOHAUS nachgelesen werden. AUTOHAUS ist seit 50 Jahren
das Fachmagazin für erfolgreiches Management im Autohaus. Es wird
ergänzt durch den tagesaktuellen Online-Informationsdienst
www.autohaus.de. AUTOHAUS erscheint im Verlag Springer Transport
Media GmbH, München.

Originaltext: AUTOHAUS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58974
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58974.rss2

Pressekontakt:
Eva Stadler
Redaktion AUTOHAUS
Tel.: +49 (0)89/ 4372 -11 74
eva.stadler@springer.com

Springer Transport Media GmbH
Neumarkter Str. 18
81673 München
www.autohaus.de


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