Brauksiepe/Weiß/Fuchs: Mittelstand braucht Rechtsklarheit
Geschrieben am 04-04-2006 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005 zur Rentenversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern über den Einzelfall nicht zu folgen, erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Dr. Ralf Brauksiepe MdB, der zuständige Berichterstatter, Peter Weiß MdB, und der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Der Mittelstand braucht Rechtsklarheit. Seit Wochen hat das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005 zur Rentenversicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern für große Unruhe gesorgt. Aus diesem Grund begrüßen wir ganz nachdrücklich die heutige Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Urteil des Bundessozialgerichts über den Einzelfall hinaus nicht zu folgen. Die Betroffenen können und werden erst einmal erleichtert aufatmen.
Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund kann aber nur eine Zwischenetappe sein. Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Die Rechtslage muss gesetzlich klargestellt werden. Wir halten die rechtliche Konstruktion des Bundessozialgerichts, für die Versicherungspflicht auf das Innenverhältnis zwischen Gesellschafter und GmbH abzustellen, für abwegig. Die Auffassung des Bundessozialgerichts führt zu einer massiven Ausweitung der Rentenversicherungspflicht von Geschäftsführern einer GmbH, die nie gewollt war. Aus diesem Grunde begrüßen wir die heutige Verlautbarung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, wonach eine solche gesetzliche Klarstellung in Aussicht gestellt wird. Herr Müntefering: Wir werden Sie beim Wort nehmen!
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