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Produktrückrufe sollen weltweit genormt werden / Aber "alles andere als good practice"

Geschrieben am 10-04-2007

München (ots) - Die von der Internationalen Organisation für
Standardisierung (ISO) vorgeschlagene weltweite Norm für
Produktrückrufe würde mehr schaden als nützen. Dieser Ansicht ist
Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt bei Nörr Stiefenhofer Lutz und
Professor für technisches Sicherheitsrecht an der Universtität
Kassel. Die in Genf ansässige ISO hat mit Schreiben vom 14. März im
Kreis ihrer Mitglieder angeregt, ein einheitliches Verfahren für den
Rückruf gefährlicher Produkte zu entwickeln. In Deutschland gehört zu
den Mitgliedern unter anderem das Deutsche Institut für Normung
(DIN). Bis zum 20. April haben die Angeschriebenen Gelegenheit, zu
dem Vorschlag für das Normungsvorhaben "Consumer product recall and
corrective action: Code of good practice" Stellung zu nehmen.

"In ihrem Schreiben spricht die ISO von ´good practice´", sagt
Klindt. "Doch die Vorschläge sind schon im Ansatz alles andere als
das." So soll das einheitliche Verfahren angeblich für Rückrufe aller
Konsumgüter gelten einschließlich Elektrogeräte und Haushaltswaren.
Nicht erfasst sind jedoch Konsumgüter wie Nahrungsmittel,
Arzneimittel, Autos und verbrauchernahe Medizinprodukte wie Pflaster,
Kontaktlinsenflüssigkeit oder Gehhilfen.

Diese Unterscheidung ergibt nach Meinung von Klindt wenig Sinn.
"Die einzig angemessene Differenzierung wäre die zwischen
gefährlichen und ungefährlichen Produkten", sagt der Experte für
Produkthaftung. Dieses Kriterium sei jedoch bei dem ISO-Vorschlag
erkennbar nicht die Trennlinie gewesen: "Johannisbeerlimonade und
medizinische Heftpflaster sind nicht weniger gefährlich als
Gartenschläuche oder Spielzeug."

Außerdem ist es ein Widerspruch, einen Managementprozess zu
standardisieren, wenn die rechtlichen Vorgaben für Teile dieses
Prozesses schon in den EU-Mitgliedstaaten und erst recht weltweit
höchst unterschiedlich sind, wie Klindt weiter einwendet. Maßgeblich
für die Organisation und Abwicklung eines Rückrufs seien in der
Praxis nicht allein abstrakte Verfahrensvorgaben, sondern vor allem
die behördlichen Meldepflichten und die Regeln zur Produkthaftung.
Hier gebe es sogar innerhalb der EU erhebliche Unterschiede, ganz zu
schweigen von den USA, Kanada, Indien oder den "Tiger-Staaten"
Asiens. Schon die Analyse der Ausgangslage im ISO-Anschreiben ist
nach Ansicht des Anwalts falsch. Der Satz "Unfortunately, many
countries do not have any type of formal process for product recall"
drücke Bedauern an einer Stelle aus, wo keines angebracht sei. Nicht
unglücklicher-, sondern glücklicherweise gebe es allenfalls eine
Regelung des Ob, aber nie des Wie eines Rückrufs. Es müsse die
Normgeber doch nachdenklich machen, dass der Gesetzgeber bisher keine
bürokratische "Rückrufprogramm-Ablaufplanung" geregelt habe, so
Klindt. Dem Verbraucherschutz sei am besten gedient, wenn ein Rückruf
auf alle individuellen Besonderheiten von Produkt, Risiko,
Kundenkenntnis, Vertriebssystem, Bedienungsanleitung,
Eigenschutz-Chancen und Nutzerkreis zugeschnitten sei. "Spielzeug,
das für Kinder tödlich sein kann und über den Einzelhandel an
unbekannte Kunden vertrieben wurde, muss ohne Rücksicht auf den
finanziellen Aufwand öffentlich zurückgerufen werden - zur Not
weltweit", sagt Klindt. Bei einem Tierfutter, das über einen
Online-Handel an namentlich bekannte Kunden vertrieben wurde, könne
der Hersteller dagegen vielleicht geräuschloser agieren und
Liquiditätsrisiken berücksichtigen.

Ein weiterer Webfehler des Vorschlags ist nach Ansicht von Klindt,
dass die Versicherungswirtschaft nicht zur Stellungnahme aufgefordert
werden kann, weil sie nicht zu den Mitgliedern der ISO gehört.
Versicherungen verfügten aber wohl über den besten Überblick und die
genauesten Statistiken über die Gefährlichkeit von Produkten und die
effektive Organisation von Rückrufen, sagt Klindt. "Man kann sie bei
einem solchen Normungsvorhaben nicht außen vor lassen." Rechtlich
verbindlich wäre ein der Standard zum Produktrückruf nicht. "Die
Erfahrung lehrt jedoch, dass die schlichte Existenz einer ISO-Norm
einen Rechtfertigungsdruck für Unternehmen aufbaut, die davon
abweichen wollen", sagt Klindt. "Wie ein Unternehmen eine Krise
managt, lässt sich aber nicht in ein Stereotyp pressen."

Originaltext: Nörr Stiefenhofer Lutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58950
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58950.rss2

Pressekontakt:
Dr. Michael Neumann
Tel. +49-(0) 89-28 628-226
Fax +49-(0) 89-28 01 10
Mobile: 0171-1251428
E-Mail: michael.neumann@noerr.com


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