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LVZ: Koalition erwägt bei Gesundheitsreform einen Stufenplan mit kleiner Kopfpauschale und einer Art Gesundheits-Vermögenssteuer zur Finanzierung des medizinischen Fortschritts

Geschrieben am 05-04-2006

Leipzig (ots) - Im Zusammenhang mit dem heutigen Gesundheitsgipfel
bei der Bundeskanzlerin zeichnen sich, nach einem Bericht der
"Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) wichtige
Vorentscheidungen ab, über die das SPD-geführte
Bundesgesundheitsministerium und das CDU-geführte Kanzleramt beraten.
Erwogen wird danach bis zum Jahr 2010 ein schrittweiser Einstieg in
festgeschriebene Beiträge, eine Art "Gesundheits-Vermögenssteuer"
sowie eine "kleine Kopfpauschale". Das aktuelle durchschnittliche
Beitragsniveau zur Krankenversicherung (derzeit 13,3 Prozent) soll
dabei die Belastungsobergrenze, bezogen auf die Arbeitskosten,
bilden. Festgeschrieben wäre damit auch die Aufteilung der
Versicherungslasten auf Arbeitnehmer (inklusive Selbstbeteiligung und
Eigenvorsorge) und Arbeitgeber auf faktisch 60 zu 40 Prozent. Bis
Ende 2008 soll die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einen steuerlichen
Ausgleich umgestellt werden. Dies würde beim GKV-Beitrag eine
Entlastung von rund 1,5 Prozentpunkten eröffnen.
Die Kosten für den medizinischen Fortschritt würden ebenfalls
schrittweise abgekoppelt vom bisherigen Beitragssystem. Zur
Gegenfinanzierung wird auf Expertenebene über ein kombiniertes Modell
aus "kleiner Kopfpauschale" und einer Art
"Gesundheits-Vermögenssteuer" nachgedacht. Der Sozialausgleich bei
der "kleinen Kopfpauschale" liefe zu Lasten des allgemeinen
Steueraufkommens. Als zweite Stellschraube wäre die
"Gesundheits-Vermögenssteuer" fällig, erhoben auf sämtliche Einkünfte
und Vermögen ab einer noch zu verhandelnden sozial bemessenen
Freistellungsgrenze. Damit ließen sich die Kosten für den
medizinischen Fortschritt ausgleichen. Eine Kombination beider
Stellschrauben wäre dann "fest im System" angesiedelt, hatte
CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer bereits als Ziel anvisiert.
Über deren jeweilige Höhe könnten jeweils die regierenden Bündnisse
entscheiden, hieß es zur Begründung aus
Koalitions-Verhandlungskreisen. Dies könnte den "Einstieg in den
dritten Weg" zwischen Bürgerversicherung und großer Kopfpauschale
bedeuten. Sowohl Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wie auch Ramsauer
hatten am Dienstag erklärt, angestrebt werde ein
Gesundheitskompromiss, der "über diese Legislaturperiode hinaus"
haltbar sei.
Im Gegenzug würden die Privatversicherungen unter anderem dazu
verpflichtet, jedem unabhängig von der Einkommenshöhe einen
Standardversicherungstarif anzubieten, der mindestens den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst. Dieser
Versicherungsschutz dürfte nicht teurer sein als der
Höchstbeitragssatz für die GKV.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000


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