LVZ: Koalition erwägt bei Gesundheitsreform einen Stufenplan mit kleiner Kopfpauschale und einer Art Gesundheits-Vermögenssteuer zur Finanzierung des medizinischen Fortschritts
Geschrieben am 05-04-2006 |
Leipzig (ots) - Im Zusammenhang mit dem heutigen Gesundheitsgipfel bei der Bundeskanzlerin zeichnen sich, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) wichtige Vorentscheidungen ab, über die das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium und das CDU-geführte Kanzleramt beraten. Erwogen wird danach bis zum Jahr 2010 ein schrittweiser Einstieg in festgeschriebene Beiträge, eine Art "Gesundheits-Vermögenssteuer" sowie eine "kleine Kopfpauschale". Das aktuelle durchschnittliche Beitragsniveau zur Krankenversicherung (derzeit 13,3 Prozent) soll dabei die Belastungsobergrenze, bezogen auf die Arbeitskosten, bilden. Festgeschrieben wäre damit auch die Aufteilung der Versicherungslasten auf Arbeitnehmer (inklusive Selbstbeteiligung und Eigenvorsorge) und Arbeitgeber auf faktisch 60 zu 40 Prozent. Bis Ende 2008 soll die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einen steuerlichen Ausgleich umgestellt werden. Dies würde beim GKV-Beitrag eine Entlastung von rund 1,5 Prozentpunkten eröffnen. Die Kosten für den medizinischen Fortschritt würden ebenfalls schrittweise abgekoppelt vom bisherigen Beitragssystem. Zur Gegenfinanzierung wird auf Expertenebene über ein kombiniertes Modell aus "kleiner Kopfpauschale" und einer Art "Gesundheits-Vermögenssteuer" nachgedacht. Der Sozialausgleich bei der "kleinen Kopfpauschale" liefe zu Lasten des allgemeinen Steueraufkommens. Als zweite Stellschraube wäre die "Gesundheits-Vermögenssteuer" fällig, erhoben auf sämtliche Einkünfte und Vermögen ab einer noch zu verhandelnden sozial bemessenen Freistellungsgrenze. Damit ließen sich die Kosten für den medizinischen Fortschritt ausgleichen. Eine Kombination beider Stellschrauben wäre dann "fest im System" angesiedelt, hatte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer bereits als Ziel anvisiert. Über deren jeweilige Höhe könnten jeweils die regierenden Bündnisse entscheiden, hieß es zur Begründung aus Koalitions-Verhandlungskreisen. Dies könnte den "Einstieg in den dritten Weg" zwischen Bürgerversicherung und großer Kopfpauschale bedeuten. Sowohl Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wie auch Ramsauer hatten am Dienstag erklärt, angestrebt werde ein Gesundheitskompromiss, der "über diese Legislaturperiode hinaus" haltbar sei. Im Gegenzug würden die Privatversicherungen unter anderem dazu verpflichtet, jedem unabhängig von der Einkommenshöhe einen Standardversicherungstarif anzubieten, der mindestens den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst. Dieser Versicherungsschutz dürfte nicht teurer sein als der Höchstbeitragssatz für die GKV.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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