INSIGHT Health zur Entwicklung bei den zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln / Jede sechste Verordnung ist zuzahlungsfrei - Potenzial noch nicht ausgeschöpft
Geschrieben am 12-04-2007 |
Waldems-Esch (ots) - Anfang April waren 9.845 Präparate für die Versicherten in der GKV zuzahlungsfrei. Diese Mittel repräsentieren 16,4 Prozent aller Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mithin müssen die Patienten aktuell bei jeder sechsten Verordnung nichts zuzahlen. Hintergrund hierfür ist die mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) Mitte letzten Jahres geschaffene Möglichkeit, Versicherte von der Zuzahlung zu den Arzneimittelkosten zu befreien, die sich besonders preisgünstige Medikamente verschreiben lassen. Ende letzten Jahres haben die Spitzenverbände der GKV Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt, von denen insgesamt 19.622 Präparate in den unterschiedlichsten Handelsformen betroffen sind. Hiervon ist derzeit die Hälfte tatsächlich zuzahlungsbefreit. Das GKV-Verordnungspotenzial aller Mittel, für die gegenwärtig eine Befreiungsgrenze festgelegt ist, liegt bei 29 Prozent.
Wie INSIGHT Health auf der Basis von Daten der Apothekenrechenzentren zu den zu Lasten der GKV verordneten Arzneimitteln ermittelt hat, ist das Verordnungsvolumen in diesem Marktsegment zwischen November letzten Jahres und Februar 2007 gegenüber dem Jahreswechsel 2005/06 insgesamt nahezu unverändert (+ 1,4 Prozent). Deutliche Verschiebungen sind jedoch zugunsten der tatsächlich zuzahlungsbefreiten Präparate festzustellen. Sie legten im Betrachtungszeitraum um 16 Prozent zu, wohingegen die Verordnungsmenge der nichtbefreiten Präparate um 13 Prozent zurückging.
Bei den fünf umsatzstärksten Substanzen (Omeprazol, Metoprolol, Simvastatin, Ramipril und Enalapril) - auf sie entfallen ein Viertel aller Verordnungen in diesem Marktsegment - liegt der Verordnungsanteil der zuzahlungsbefreiten Präparate mit einer Ausnahme inzwischen sogar deutlich über 80 Prozent. Bei Omeprazol und Simvastatin werden fast ausschließlich zuzahlungsbefreite Produkte verordnet (99,4 Prozent bzw. 98,5 Prozent). Betrachtet man bei diesen fünf Substanzen die jeweils umsatzstärkste Packungsgröße, so kostete diese Packung trotz Mehrwertsteuererhöhung im Februar verglichen mit dem Februar 2006 im Durchschnitt gut ein Viertel weniger als noch vor Jahresfrist. Bei Enalapril betrug die Preissenkung im Durchschnitt sogar fast 40 Prozent.
Welche Bedeutung die Präparate, bei denen eine Zuzahlungsbefreiungsgrenze festgelegt ist, für die Versorgung der Patienten haben, zeigt ein Blick in die verschiedenen Indikationsgebiete. So könnten 58 Prozent aller Verordnungen im Zusammenhang mit Herz- / Kreislauferkrankungen zuzahlungsbefreit sein. Bei Erkrankungen der inneren Organe (z.B. Magen-Darmerkrankungen oder Diabetes) sind es 42 Prozent und bei Erkrankungen des zentralen Nervensystems immerhin noch mehr als jede vierte Verordnung.
Vor diesem Hintergrund wird es interessant sein zu beobachten, wie sich das Verordnungsgeschehen weiter entwickelt. Die alle zwei Wochen vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen aktualisierten Listen der zuzahlungsbefreiten Präparate werden hierzu von INSIGHT Health in sämtliche Datenbestände eingepflegt und können über die bewährten Analysetools des Unternehmens zeitnah nach den unterschiedlichsten Kriterien untersucht werden.
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Originaltext: Insight Health Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59267 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59267.rss2
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an: Jürgen Rost, INSIGHT Health, Tel: 06126-955-69 Fax: 06126-955-20, JRost@insight-health.de.
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