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INSIGHT Health zur Entwicklung bei den zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln / Jede sechste Verordnung ist zuzahlungsfrei - Potenzial noch nicht ausgeschöpft

Geschrieben am 12-04-2007

Waldems-Esch (ots) - Anfang April waren 9.845 Präparate für die
Versicherten in der GKV zuzahlungsfrei. Diese Mittel repräsentieren
16,4 Prozent aller Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Mithin müssen die Patienten aktuell bei
jeder sechsten Verordnung nichts zuzahlen. Hintergrund hierfür ist
die mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)
Mitte letzten Jahres geschaffene Möglichkeit, Versicherte von der
Zuzahlung zu den Arzneimittelkosten zu befreien, die sich besonders
preisgünstige Medikamente verschreiben lassen. Ende letzten Jahres
haben die Spitzenverbände der GKV Zuzahlungsbefreiungsgrenzen
festgelegt, von denen insgesamt 19.622 Präparate in den
unterschiedlichsten Handelsformen betroffen sind. Hiervon ist derzeit
die Hälfte tatsächlich zuzahlungsbefreit. Das
GKV-Verordnungspotenzial aller Mittel, für die gegenwärtig eine
Befreiungsgrenze festgelegt ist, liegt bei 29 Prozent.

Wie INSIGHT Health auf der Basis von Daten der
Apothekenrechenzentren zu den zu Lasten der GKV verordneten
Arzneimitteln ermittelt hat, ist das Verordnungsvolumen in diesem
Marktsegment zwischen November letzten Jahres und Februar 2007
gegenüber dem Jahreswechsel 2005/06 insgesamt nahezu unverändert
(+ 1,4 Prozent). Deutliche Verschiebungen sind jedoch zugunsten der
tatsächlich zuzahlungsbefreiten Präparate festzustellen. Sie legten
im Betrachtungszeitraum um 16 Prozent zu, wohingegen die
Verordnungsmenge der nichtbefreiten Präparate um 13 Prozent
zurückging.

Bei den fünf umsatzstärksten Substanzen (Omeprazol, Metoprolol,
Simvastatin, Ramipril und Enalapril) - auf sie entfallen ein Viertel
aller Verordnungen in diesem Marktsegment - liegt der
Verordnungsanteil der zuzahlungsbefreiten Präparate mit einer
Ausnahme inzwischen sogar deutlich über 80 Prozent. Bei Omeprazol und
Simvastatin werden fast ausschließlich zuzahlungsbefreite Produkte
verordnet (99,4 Prozent bzw. 98,5 Prozent). Betrachtet man bei diesen
fünf Substanzen die jeweils umsatzstärkste Packungsgröße, so kostete
diese Packung trotz Mehrwertsteuererhöhung im Februar verglichen mit
dem Februar 2006 im Durchschnitt gut ein Viertel weniger als noch vor
Jahresfrist. Bei Enalapril betrug die Preissenkung im Durchschnitt
sogar fast 40 Prozent.

Welche Bedeutung die Präparate, bei denen eine
Zuzahlungsbefreiungsgrenze festgelegt ist, für die Versorgung der
Patienten haben, zeigt ein Blick in die verschiedenen
Indikationsgebiete. So könnten 58 Prozent aller Verordnungen im
Zusammenhang mit Herz- / Kreislauferkrankungen zuzahlungsbefreit
sein. Bei Erkrankungen der inneren Organe (z.B.
Magen-Darmerkrankungen oder Diabetes) sind es 42 Prozent und bei
Erkrankungen des zentralen Nervensystems immerhin noch mehr als jede
vierte Verordnung.

Vor diesem Hintergrund wird es interessant sein zu beobachten, wie
sich das Verordnungsgeschehen weiter entwickelt. Die alle zwei Wochen
vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen aktualisierten Listen der
zuzahlungsbefreiten Präparate werden hierzu von INSIGHT Health in
sämtliche Datenbestände eingepflegt und können über die bewährten
Analysetools des Unternehmens zeitnah nach den unterschiedlichsten
Kriterien untersucht werden.

INSIGHT Health GmbH & Co. KG ist ein führender
Informationsdienstleister im Gesundheitsmarkt mit weiteren
Aktivitäten innerhalb Europas. Der Erfolg von INSIGHT Health liegt in
der Bereitstellung von individuellen Lösungen und Dienstleistungen
für die pharmazeutische Industrie. Weitere Informationen über INSIGHT
Health finden Sie unter www.insight-health.de

Originaltext: Insight Health
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59267
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59267.rss2

Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Jürgen Rost, INSIGHT Health,
Tel: 06126-955-69
Fax: 06126-955-20,
JRost@insight-health.de.


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