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Schiffrin Barroway Topaz & Kessler LLP erzielen Vergleich und Abfindungszahlung in Höhe von 352 Mio. USD für europäische und andere nicht US-amerikanische Aktionäre von Royal Dutch Shell

Geschrieben am 12-04-2007

Radnor, Pennsylvania (ots/PRNewswire) -

Die Anwaltskanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler LLP gab
heute folgende Erklärung ab:

Europäische Investoren erreichen bezüglich der Rücklagenanpassung
von Shell (1) aus dem Jahre 2004 mit Royal Dutch Shell plc (NYSE:
RDS.A, RDS.B; LN: RDSA, RDSB; EN: RDSA, RDSB) einen grundlegenden
Vergleich mit einer Abfindungssumme in Höhe von 352 Mio. USD. Der in
der Wertpapierbetrugsklage erreichte erste europäische
Sammelvergleich seiner Art, ist ausschliesslich dazu gedacht, die
Klagen europäischer und anderer nicht US-amerikanischer Investoren
abzuwenden.

Die Unsicherheit darüber, ob die Rechtssprechung zur im Jahre 2004
in New Jersey eingereichten Sammelklage auch für nicht
US-amerikanische Investoren Gültigkeit hat, brachte eine grosse Zahl
bedeutender europäischer institutioneller Investoren aus neun
Ländern, die gemeinsam über eine Milliarde Shell-Aktien darstellen,
dazu, eine eventuelle Befriedigung ihrer Ansprüche ausserhalb der
Vereinigten Staaten anzustreben. Zu den europäischen Investoren, die
diesen Vergleich anstrebten und unterstützten zählen Alecta
pensionsforsakring, omsesidigt, PKA Pension Funds Administration
Ltd., Swedbank Robur Fonder AB, AP7 und AFA Insurance. Sie wurden
alle von Schiffrin Barroway Topaz & Kessler vertreten.

Richard S. Schiffrin, Gründungspartner von Schiffrin Barroway
Topaz & Kessler, vertrat gemeinsam mit Jay Eisenhofer von Grant &
Eisenhofer P.A., der die Sammelklage in Europa anführte, die
europäischen Investoren bei den Verhandlungen mit Shell, die zu
dieser Präzedenzentscheidung führten.

Der Vergleich muss noch vom niederländischen Berufungsgericht in
Amsterdam bestätigt werden und gilt unter der Voraussetzung, dass das
US-Gericht sich für diese Klagen als nicht zuständig erklärt. Sobald
die Sache zum Abschluss kommt, können europäische und andere nicht
US-amerikanische Investoren eine Entschädigungszahlung von bis zu 450
Mio. USD erwarten, falls die SEC sich überzeugen lässt, die bei der
SEC im Jahre 2004 von Shell hinterlegte Summe von 120 Mio. USD
anteilig gemäss des Gesamtschadens, den alle Investoren vorgeblich
erlitten, aufzuteilen.

Falls Sie diesen Sammelvergleich mit uns erörtern möchten oder
Fragen zu Ihren eigenen Rechten bzw. Interessen in dieser
Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte an Schiffrin Barroway
Topaz & Kessler LLP (Rechtsanwalt Darren J. Check oder Rechtsanwalt
Stuart L. Berman) unter +1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder
+1-610-822-2235 bzw. per E-Mail an: dcheck@sbtklaw.com oder
sberman@sbtklaw.com.

(1) Der Begriff "Shell", so wie er in dieser Pressemitteilung
benutzt wird, bezeichnet die zwei ehemaligen Muttergesellschaften,
nämlich "The Shell Transport and Trading Company Ltd." (vormals The
"Shell" Transport and Trading Company plc.) und "Shell Petroleum
N.V." (die Nachfolgegesellschaft der "Royal Dutch Petroleum
Company").

ANSPRECHPARTNER: Schiffrin Barroway Topaz & Kessler LLP
Rechtsanwalt Darren J. Check
Rechtsanwalt Stuart L. Berman
280 King of Prussia Road
Radnor, PA 19087
Tel.: +1-888-299-7706 (gebührenfrei) oder
+1-610-822-2235
oder per E-Mail: dcheck@sbtklaw.com oder
sberman@sbtklaw.com

Website: http://www.sbtklaw.com

Originaltext: Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66046
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66046.rss2

Pressekontakt:
Rechtsanwalt Darren J. Check, Tel.: +1-888-299-7706, Tel.:
+1-610-822-2235, E-Mail: dcheck@sbtklaw.com oder Rechtsanwalt Stuart
L. Berman, Tel.: +1-888-299-7706, Tel.: +1-610-822-2235, E-Mail:
sberman@sbtklaw.com, beide von Schiffrin Barroway Topaz & Kessler LLP


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