LVZ: Stadler: Verfassungsschutz muss Online-Durchsuchungen aussetzen / Kritik an bisheriger Praxis auf Basis von internen Dienstanweisungen
Geschrieben am 24-04-2007 |
Leipzig (ots) - Der FDP-Rechtsexperte Max Stadler hat an die Regierungen in Bund und Ländern sowie an die jeweiligen Verfassungsschutzämter appelliert, angesichts der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe über Online-Durchsuchungen von Computern "diese mindestens bis dahin bei den Verfassungsschutzbehörden auszusetzen". Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) sagte Stadler, der auch Chef des geheim tagenden Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste ist: "Ich bin nicht dafür, dass die Politik Entscheidungen auf Karlsruhe abwälzt. Aber Karlsruhe wird demnächst in der Sache entscheiden. Bis dahin sollten solche Online-Durchsuchungen, sollte es sie bisher gegeben haben, generell ausgesetzt werden." In jedem Fall müsse sich der Gesetzgeber "dieser Materie dringend und grundsätzlich annehmen", forderte Stadler.
Grundsätzlich sind Online-Durchsuchungen durch Behörden derzeit nicht zulässig. Zuständige Behördenvertreter und Regierungsstellen bestätigten gegenüber der Zeitung aber, dass Verfassungsschutzämter im Bund und in den Ländern "auf Basis von internen Dienstanweisungen" Online-Durchsuchungen durchführen dürfen und dies auch so seit geraumer Zeit praktiziert wird.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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