ARD begrüßt Abschluss des EU-Beihilfeverfahrens
Geschrieben am 24-04-2007 |
Saarbrücken (ots) - Die ARD hat die heutige Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, kein förmliches Beihilfeverfahren gegen Deutschland zu eröffnen.
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff sagte, es sei gut, dass das Prüfverfahren nun abgeschlossen sei: "Auch wenn wir uns gewünscht hätten, dass die Kommission der Rechtsauffassung der Länder gefolgt wäre und die Rundfunkgebühren nicht als Beihilfen behandelt hätte, unterstützen wir doch die Länder darin, das Verfahren nun auf pragmatische Weise abgeschlossen zu haben. Entscheidend ist, dass ARD und ZDF ihren Programmauftrag auch in der digitalen Medienwelt erfüllen können." Die Entscheidung sei aber auch problematisch, schränkte Raff ein: "Die Forderungen der Kommission an Deutschland gehen an die Grenzen dessen, was im Rahmen der Rundfunkfreiheit nach unserer Verfassung an Zugeständnissen möglich war. Bei der Umsetzung der so genannten zweckdienlichen Maßnahmen der Kommission in deutsches Recht muss deshalb vor allem sichergestellt sein, dass die Grundsätze der Staatsfreiheit und der Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt bleiben."
Die Bundesländer müssen nun innerhalb einer Frist von zwei Jahren die Maßnahmen in den Rundfunkstaatsvertrag umsetzen. "Die Umsetzung der Maßnahmen werden wir konstruktiv und kritisch begleiten. Es ist wichtig, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Handlungsspielräume erhalten bleiben, die seine Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Umfeld sicherstellen," sagte die ARD-Generalsekretärin, Dr. Verena Wiedemann.
Mit der heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission geht eine jahrelange Auseinandersetzung über die Finanzierung von ARD und ZDF zu Ende. Die Entscheidung der Kommission beruht auf der Einigung mit den Ländern vom Dezember 2006. Die Kommission erachtet die von den Ländern zugesagten Maßnahmen als ausreichend, um ihre beihilferechtlichen Bedenken zu beseitigen.
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