Rheinische Post: Organe spenden
Geschrieben am 24-04-2007 |
Düsseldorf (ots) - Von Reinhold Michels
Das Recht, über die Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu verfügen, ist nach einem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch Artikel 2 des Grundgesetzes geschützt. Man fragt sich, wie angesichts dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Nationale Ethikrat auf die Idee kommen kann, die im Kernbereich des Persönlichen siedelnde Entscheidung zur Organspende aushöhlen zu wollen. Die Idee liefe auf den schon im Zivilrecht weitgehend verworfenen Satz hinaus: Wer schweigt, stimmt zu. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Es ist medizinisch und mitmenschlich geboten, seine Organe nach dem Ableben zur Verfügung zu stellen, damit Schwerkranken geholfen werden kann. Auch sollte jeder, der nicht zur Organspende bereit ist, einen Moment lang innehalten und bedenken, dass auch er einmal dringend etwa auf eine heile Niere angewiesen sein könnte. Die Bereitschaft zur Organspende steigt, wenn auch langsam. Man muss mehr dafür werben und dabei die immer wieder glimmenden Zweifel ernst nehmen, ob Ärzte auch wirklich den Hirntod abwarten, oder, wie es in den USA vorgekommen sein soll, schon nach Herzstillstand ein oder mehrere Organe entnehmen.
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