Deutsches Institut für Menschenrechte formuliert menschenrechtliche Anforderungen für temporäre Arbeitsmigration in die EU
Geschrieben am 26-04-2007 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt den EU-Staaten, bei der Entwicklung von Programmen für temporäre Arbeitsmigration die menschenrechtlichen Verpflichtungen zu beachten. In den Dokumenten der EU hätten diese bislang keine angemessene Berücksichtigung gefunden, erklärte Petra Follmar-Otto, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Durch die Verknüpfung von legaler temporärer Migration mit Rücknahmeverpflichtungen der Transit- und Herkunftsstaaten und einer verstärkten Kooperation beim Grenzschutz könnten Flüchtlingsschutz und menschenrechtliche Standards unterlaufen werden."
Angesichts der Realität temporärer Migration sei die Diskussion innerhalb der EU über einen legalen Rahmen für Arbeitsmigration grundsätzlich zu begrüßen, so Follmar-Otto. "Strukturen, die Ausbeutung und Menschenhandel befördern können, müssen jedoch vermieden werden, beispielsweise die Bindung der Aufenthaltserlaubnis an einen konkreten Arbeitgeber. Ebenso müssen soziale Rechte für alle temporären Migranten gewährleistet werden."
Follmar-Otto weist in ihrem Positionspapier "Temporäre Arbeitsmigration in die Europäische Union" darauf hin, dass entsprechende Programme nicht die einzige Antwort sein dürften auf die Frage, wie legale Arbeitsmigration in die EU geregelt werden soll. "Sie können - im Sinn der Empfehlungen der UN-Global Commission on Migration - nur ein Element in einem Set von Handlungsansätzen zum Umgang mit internationaler Migration sein", so die Menschenrechtsexpertin.
Der Europäische Rat hat Ende 2006 beschlossen, einige Formen legaler temporärer Arbeitsmigration in die Europäische Union zu ermöglichen. Erste Vorschläge hierzu soll die EU-Kommission im Juni 2007 vorlegen. Auch Innenminister Wolfgang Schäuble ist im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft öffentlich für eine zeitlich begrenzte und politisch gesteuerte Arbeitsmigration eingetreten.
Petra Follmar- Otto: Temporäre Arbeitsmigration in die Europäische Union. Menschenrechtliche Anforderungen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte 13 Seiten, ISBN 978-3-937714-42-4
Policy Paper zum Download: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=192
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Tamara Nierstenhöfer, Telefon+ 49 30 259 359 13, Mobil 0176 23179700 Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de
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