Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Geschrieben am 26-04-2007 |
Lübeck (ots) -
1. Mit gutem Gewissen investieren 2. Makler- und Bauträgerverordnung
1. Mit gutem Gewissen investieren
Investieren mit gutem Umwelt-Gewissen bei gleichzeitig überdurchschnittlichen Wertzuwächsen? Hier bieten sich Umweltfonds wie der Pioneer EcoTech (WKN 971345, ISIN LU0034716679) an. Der Fonds (Agio 5 Prozent) wurde bislang als Activest EcoTech angeboten, jedoch hat sich durch die Umbenennung weder das Management noch die Ausrichtung geändert. Anlageschwerpunkt sind Unternehmen, die innovative Produkte für eine gesunde und saubere Umwelt liefern - besonders im Bereich regenerative Energien (Wind, Wasser und nachwachsende Rohstoffe). Aber auch in Firmen aus den Bereichen Wasserversorgung und sparsamer Einsatz von Ressourcen bei der Produktion (Nachhaltigkeit) investiert der Fonds.
Fondsmanager Christian Zimmermann, ein gelernter Ökonom, ist bereits über zehn Jahre im Bereich Aktien-Research tätig und seit 2001 Senior Fondsmanager bei Pioneer. Er legt besonderen Wert auf eine breite Risikostreuung: Von den überwiegend kleinen Öko-Werten des Fonds, Small- und MidCaps, kommen nicht mehr als 3 Prozent je Position ins Portfolio. Insgesamt enthält der Fond 80 bis 120 Werte, die ständig auf ihre Erfolgsaussichten geprüft werden.
Wo der Fonds investiert
Der Fond ist international investiert, wobei der Dollar-Raum mit einem Anteil von 14,5 Prozent weniger berücksichtigt wird, um Währungsrisiken zu minimieren. Devisen-Schwerpunkte bilden der Euro, der Schweizer Franken sowie das britische Pfund, die sich gut zwei Drittel des Anlagevolumens teilen. Die größten Fondspositionen sind Repower und Vestas (Windkraftanlagen), ABB (Maschinenbau), Solarword, Conergy und Ersol (Solaranlagen), Schmack Biogas sowie Suez (Wasserversorger). Nicht ganz nachvollziehbar ist für Dr. Klein dagegen die Aufnahme von RWE als großen deutschen Kernkraftwerk-Betreiber sowie von diversen Großbanken in diesem Umweltportfolio.
Überdurchschnittliches Wachstum
Die Ergebnisse des Fonds können sich sehen lassen: Der Wertzuwachs betrug für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre rund 55 Prozent, der vergangenen drei Jahre zirka 100 Prozent und im vergangenen Jahr über 12 Prozent. Der Vergleichsindex MSCI World wurde im Zeitraum des vergangenen Berichtsjahres (6/2005-6/2006) um 9 Prozent übertroffen. Die Fondskosten (TER) liegen mit 1,99 Prozent ebenfalls im Rahmen. Der Fonds schüttet nicht aus, sondern thesauriert die Erträge.
S&P und Morningstar geben Bestnoten. Die Performance des Fonds wird durch Top-Ratings geadelt: S&P vergab 5 Sterne und MorningstarRating 4 Sterne.
Fazit
Ökologie und Ökonomie müssen keine Gegensätze sein. Wer auf alternative Energiegewinnung und Technologien der Zukunft setzen will, liegt mit dem Pioneer Ecotech (WKN 971345, ISIN LU0034716679) richtig. Dies zeigt auch das Anlagevermögen des Fonds, das sich im vergangenen halben Jahr auf rund 255 Mio. Euro fast verdoppelt hat. Durch seine sehr breite Streuung und die Schwankungen im Rahmen des Marktüblichen eignet sich dieser Fonds nicht nur als Beimischung, sondern auch als Hauptinvestment. Vorteilhaft ist auch hier aber ein Sparplan, da Schwankungen durch den regelmäßigen Kauf ausgeglichen werden. Einmalanleger sollten möglichst allgemeine Schwächen am Aktienmarkt zum Einstieg nutzen. Der Anlagehorizont sollte in jedem Fall wenigstens bei fünf Jahren liegen.
Die Dr. Klein & Co. AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die veröffentlichten Artikel, Daten und Prognosen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Rechten darstellen. Sie ersetzen auch nicht eine fachliche Beratung.
2. Makler- und Bauträgerverordnung
Neue Häuser können selbst gebaut, als Fertighaus angeliefert oder über einen Bauträger erworben werden. Hat man sich entschieden, sein Haus von einem Bauträger zu erwerben, ist es hilfreich, sich über die Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu informieren, denn hier finden sich verschiedene Regelungen, die dem zukünftigen Eigenheimbesitzer zu Gute kommen.
Verträge und Verordnungen
Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Pflichten der Makler und Bauträger. Unter anderem beinhaltet sie Vorschriften zum Schutz derer, die ihr Eigenheim über Makler und Bauträger erwerben. So regelt sie beispielsweise die im Bauträgervertrag niedergelegten Zahlungsmodalitäten und Ratenhöhen des Kaufpreises. Der Bauträgervertrag kombiniert einen Grundstückskauf mit einem Bauvertrag. Er ist an Vorschriften der MaBV, des BGB (Bundesgesetzbuch) und der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) gebunden. Spezifische Regelungen des einzelnen Bauträgers sind in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu finden.
Reglement der Zahlungsmodalitäten
Viele Käufer von Bauträgerobjekten entschließen sich, die ausstehende Summe in Form von Abschlägen für die jeweilig ausgeführten Teilleistungen zu entrichten. Die Höhe und Menge der Abschlagssummen wird ebenfalls im Bauträgervertrag geregelt, im so genannten Zahlungsplan. Innerhalb der MaBV findet sich eine Regelung, wie Zahlungspläne gestaltet sein dürfen - sowohl die Menge der Abschlagszahlungen betreffend als auch deren Höchstgrenzen. Die MaBV sieht vor, dass in einem Zahlungsplan maximal sieben Teilzahlungen aufgeführt sind, wobei Bauträger und Käufer die Option haben, aus 13 Posten die benötigten auszuwählen. Diese Regelung gilt der Absicherung des Käufers vor finanziellen Verlusten im Falle einer Insolvenz des Bauträgers. Werden im Bauträgervertrag die vorgegeben Zahlungsmodalitäten des MaBV nicht eingehalten, beispielsweise durch das Überschreiten der Höchstgrenzen der Abschläge, so verliert der vertraglich vereinbarte Zahlungsplan seine Wirksamkeit, der Käufer braucht in dem Fall erst zahlen, nachdem das Objekt fertig gestellt und abgenommen ist.
Abschlagszahlungen - ab wann wird gezahlt? Grundsätzlich ist ein Bauträger erst dann berechtigt, Zahlungen vom Käufer anzunehmen, wenn der Erwerb des Grundstücks sichergestellt und schriftlich niedergelegt ist. Nur wenn der Bauträger eine Bank-Bürgschaft stellt, kann er schon vor diesem Schritt Geld von dem Käufer verlangen. Im Notfall erhält der Käufer aufgrund der Bürgschaft seine finanziellen Vorleistungen zurück. Allerdings greift die Bürgschaft im Falle eines Konkurses des Bauträgers nur als Rückzahlungsgewähr, nicht aber in Hinblick auf ausstehende Mängelbeseitigung oder teurere Fertigstellungskosten durch ein anderes Unternehmen. Somit bietet die MaBV dem Kunden eines Bauträgers eine sichere Basis für einen Bauträgervertrag. So abgesichert sollte der zukünftige Eigenheimbesitzer nur noch die AGBs des Bauträgers und die gezielte Staffelung des Abrufkapitals beachten und schon steht seinem Traum vom eigenen Haus nichts mehr im Wege.
Weitere Informationen zum Thema Baufinanzierung finden Sie unter: http://www.drklein.de/baufinanzierung.html
Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service
Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100prozentige Tochter der Hypoport AG.
Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte - vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co. AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus. Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten. Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.
Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17116 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17116.rss2
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Volker Bitzer Leiter Unternehmenskommunikation
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