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Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Geschrieben am 26-04-2007

Lübeck (ots) -

1. Mit gutem Gewissen investieren
2. Makler- und Bauträgerverordnung

1. Mit gutem Gewissen investieren

Investieren mit gutem Umwelt-Gewissen bei gleichzeitig
überdurchschnittlichen Wertzuwächsen? Hier bieten sich Umweltfonds
wie der Pioneer EcoTech (WKN 971345, ISIN LU0034716679) an. Der Fonds
(Agio 5 Prozent) wurde bislang als Activest EcoTech angeboten, jedoch
hat sich durch die Umbenennung weder das Management noch die
Ausrichtung geändert. Anlageschwerpunkt sind Unternehmen, die
innovative Produkte für eine gesunde und saubere Umwelt liefern -
besonders im Bereich regenerative Energien (Wind, Wasser und
nachwachsende Rohstoffe). Aber auch in Firmen aus den Bereichen
Wasserversorgung und sparsamer Einsatz von Ressourcen bei der
Produktion (Nachhaltigkeit) investiert der Fonds.

Fondsmanager Christian Zimmermann, ein gelernter Ökonom, ist
bereits über zehn Jahre im Bereich Aktien-Research tätig und seit
2001 Senior Fondsmanager bei Pioneer. Er legt besonderen Wert auf
eine breite Risikostreuung: Von den überwiegend kleinen Öko-Werten
des Fonds, Small- und MidCaps, kommen nicht mehr als 3 Prozent je
Position ins Portfolio. Insgesamt enthält der Fond 80 bis 120 Werte,
die ständig auf ihre Erfolgsaussichten geprüft werden.

Wo der Fonds investiert

Der Fond ist international investiert, wobei der Dollar-Raum mit
einem Anteil von 14,5 Prozent weniger berücksichtigt wird, um
Währungsrisiken zu minimieren. Devisen-Schwerpunkte bilden der Euro,
der Schweizer Franken sowie das britische Pfund, die sich gut zwei
Drittel des Anlagevolumens teilen. Die größten Fondspositionen sind
Repower und Vestas (Windkraftanlagen), ABB (Maschinenbau), Solarword,
Conergy und Ersol (Solaranlagen), Schmack Biogas sowie Suez
(Wasserversorger). Nicht ganz nachvollziehbar ist für Dr. Klein
dagegen die Aufnahme von RWE als großen deutschen
Kernkraftwerk-Betreiber sowie von diversen Großbanken in diesem
Umweltportfolio.

Überdurchschnittliches Wachstum

Die Ergebnisse des Fonds können sich sehen lassen: Der Wertzuwachs
betrug für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre rund 55 Prozent,
der vergangenen drei Jahre zirka 100 Prozent und im vergangenen Jahr
über 12 Prozent. Der Vergleichsindex MSCI World wurde im Zeitraum des
vergangenen Berichtsjahres (6/2005-6/2006) um 9 Prozent übertroffen.
Die Fondskosten (TER) liegen mit 1,99 Prozent ebenfalls im Rahmen.
Der Fonds schüttet nicht aus, sondern thesauriert die Erträge.

S&P und Morningstar geben Bestnoten. Die Performance des Fonds
wird durch Top-Ratings geadelt: S&P vergab 5 Sterne und
MorningstarRating 4 Sterne.

Fazit

Ökologie und Ökonomie müssen keine Gegensätze sein. Wer auf
alternative Energiegewinnung und Technologien der Zukunft setzen
will, liegt mit dem Pioneer Ecotech (WKN 971345, ISIN LU0034716679)
richtig. Dies zeigt auch das Anlagevermögen des Fonds, das sich im
vergangenen halben Jahr auf rund 255 Mio. Euro fast verdoppelt hat.
Durch seine sehr breite Streuung und die Schwankungen im Rahmen des
Marktüblichen eignet sich dieser Fonds nicht nur als Beimischung,
sondern auch als Hauptinvestment. Vorteilhaft ist auch hier aber ein
Sparplan, da Schwankungen durch den regelmäßigen Kauf ausgeglichen
werden. Einmalanleger sollten möglichst allgemeine Schwächen am
Aktienmarkt zum Einstieg nutzen. Der Anlagehorizont sollte in jedem
Fall wenigstens bei fünf Jahren liegen.

Die Dr. Klein & Co. AG weist ausdrücklich darauf hin, dass die
veröffentlichten Artikel, Daten und Prognosen keine Aufforderung zum
Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Rechten darstellen. Sie
ersetzen auch nicht eine fachliche Beratung.

2. Makler- und Bauträgerverordnung

Neue Häuser können selbst gebaut, als Fertighaus angeliefert oder
über einen Bauträger erworben werden. Hat man sich entschieden, sein
Haus von einem Bauträger zu erwerben, ist es hilfreich, sich über die
Bestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu informieren, denn
hier finden sich verschiedene Regelungen, die dem zukünftigen
Eigenheimbesitzer zu Gute kommen.

Verträge und Verordnungen

Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Pflichten der
Makler und Bauträger. Unter anderem beinhaltet sie Vorschriften zum
Schutz derer, die ihr Eigenheim über Makler und Bauträger erwerben.
So regelt sie beispielsweise die im Bauträgervertrag niedergelegten
Zahlungsmodalitäten und Ratenhöhen des Kaufpreises. Der
Bauträgervertrag kombiniert einen Grundstückskauf mit einem
Bauvertrag. Er ist an Vorschriften der MaBV, des BGB
(Bundesgesetzbuch) und der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen) gebunden. Spezifische Regelungen des einzelnen
Bauträgers sind in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu
finden.

Reglement der Zahlungsmodalitäten

Viele Käufer von Bauträgerobjekten entschließen sich, die
ausstehende Summe in Form von Abschlägen für die jeweilig
ausgeführten Teilleistungen zu entrichten. Die Höhe und Menge der
Abschlagssummen wird ebenfalls im Bauträgervertrag geregelt, im so
genannten Zahlungsplan. Innerhalb der MaBV findet sich eine Regelung,
wie Zahlungspläne gestaltet sein dürfen - sowohl die Menge der
Abschlagszahlungen betreffend als auch deren Höchstgrenzen. Die MaBV
sieht vor, dass in einem Zahlungsplan maximal sieben Teilzahlungen
aufgeführt sind, wobei Bauträger und Käufer die Option haben, aus 13
Posten die benötigten auszuwählen. Diese Regelung gilt der
Absicherung des Käufers vor finanziellen Verlusten im Falle einer
Insolvenz des Bauträgers. Werden im Bauträgervertrag die vorgegeben
Zahlungsmodalitäten des MaBV nicht eingehalten, beispielsweise durch
das Überschreiten der Höchstgrenzen der Abschläge, so verliert der
vertraglich vereinbarte Zahlungsplan seine Wirksamkeit, der Käufer
braucht in dem Fall erst zahlen, nachdem das Objekt fertig gestellt
und abgenommen ist.

Abschlagszahlungen - ab wann wird gezahlt? Grundsätzlich ist ein
Bauträger erst dann berechtigt, Zahlungen vom Käufer anzunehmen, wenn
der Erwerb des Grundstücks sichergestellt und schriftlich
niedergelegt ist. Nur wenn der Bauträger eine Bank-Bürgschaft stellt,
kann er schon vor diesem Schritt Geld von dem Käufer verlangen. Im
Notfall erhält der Käufer aufgrund der Bürgschaft seine finanziellen
Vorleistungen zurück. Allerdings greift die Bürgschaft im Falle eines
Konkurses des Bauträgers nur als Rückzahlungsgewähr, nicht aber in
Hinblick auf ausstehende Mängelbeseitigung oder teurere
Fertigstellungskosten durch ein anderes Unternehmen. Somit bietet die
MaBV dem Kunden eines Bauträgers eine sichere Basis für einen
Bauträgervertrag. So abgesichert sollte der zukünftige
Eigenheimbesitzer nur noch die AGBs des Bauträgers und die gezielte
Staffelung des Abrufkapitals beachten und schon steht seinem Traum
vom eigenen Haus nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen zum Thema Baufinanzierung finden Sie unter:
http://www.drklein.de/baufinanzierung.html

Quelle: Der Dr. Klein Allfinanz-Service

Hintergrundinformation: Die Dr. Klein & Co. AG ist ein
internetbasierter Allfinanzdienstleister und eine 100prozentige
Tochter der Hypoport AG.

Sie bietet Privatkunden im Internet und auf Wunsch mit
telefonischer oder persönlicher Beratung Bank- und Finanzprodukte -
vom Girokonto über Versicherungsleistungen bis hin zur
Immobilienfinanzierung. Hierbei wählt die unabhängige Dr. Klein & Co.
AG aus einem breiten Angebot von über 100 namhaften Bank- und
Versicherungsunternehmen die für den Kunden besten Produkte aus.
Durch die internetgestützten Prozesse werden Kostenvorteile
generiert, die an den Privatkunden weitergegeben werden. Dies
ermöglicht Dr. Klein, meist deutlich günstigere Konditionen als
lokale Banken, Sparkassen und Versicherungsagenturen anzubieten.
Darüber hinaus ist Dr. Klein im seit 1954 bestehenden
Geschäftsbereich Immobilienfirmenkunden Marktführer bei der
Finanzierung von kommunalen und genossenschaftlichen
Wohnungsunternehmen.

Originaltext: Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17116
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17116.rss2

Weitere Informationen erhalten Sie von:

Volker Bitzer
Leiter Unternehmenskommunikation

Dr. Klein & Co. AG
Hansestraße 14
23558 Lübeck
Tel.: +49 451 140 8 -505
Fax: +49 451 140 8 -599

E-Mail: volker.bitzer@drklein.de
Internet: www.drklein.de


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