ComputerPartner: IT-Sicherheit spielt künftig bei der Kreditvergabe eine entscheidende Rolle
Geschrieben am 06-04-2006 |
München (ots) - Neues Gesetz ab 1. Januar 2007: Fehlende oder mangelhafte Sicherheitskonzepte führen zu schlechteren Konditionen am Bankschalter / Unternehmen müssen nachweisen, dass regelmäßig aktualisierte Schutzprogramme zum Einsatz kommen und Notfallregelungen für den "Worst Case" vorhanden sind / Die Geschäftsführung kann für finanzielle Einbußen persönlich zur Verantwortung gezogen werden
München, 6. April 2006 - Unternehmen, die ihre Informationstechnologie jetzt nicht auf den Prüfstand stellen, müssen in Zukunft bei Investitionen den Gürtel womöglich enger schnallen. Der Grund: Nicht aktualisierte Virenscanner, schlecht programmierte Firewalls und Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Browsern können nicht nur Umsatzverluste verursachen, sondern haben laut Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2007 auch Auswirkungen auf die Kreditvergabe. Rechtsanwältin Marion Janke warnt in der aktuellen Ausgabe (14/2006) der Handelszeitschrift ComputerPartner: "Ein fehlendes oder mangelhaftes IT-Sicherheitsmanagement führt künftig zu schlechten Kreditkonditionen und damit zum Wettbewerbsnachteil."
Der neue Gesetzesentwurf soll die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, kurz Basel II, umsetzen. Banken sind demnach ab 2007 verpflichtet, vor jeder Kreditvergabe individuell zu prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Kredit auch zurückgezahlt wird. In diesem Zusammenhang müssen die Firmen beispielsweise nachweisen können, dass sie einen Virenscanner einsetzen, der regelmäßig aktualisiert wird. Darüber hinaus müssen sie belegen, dass Zugangsrechte geregelt, sensible Daten zugriffssicher und Notfallregelungen für den "Worst Case" vorhanden sind. "Da die neuen Kreditanforderungen schon Anfang 2007 Realität sein werden, ist schnelles Handeln gefragt", sagt Janke in der ComputerPartner. Dabei sollten Unternehmen bedenken, dass die größte Schwachstelle oft nicht die Technik, sondern der Mensch ist. Deshalb gehören neben Schutzprogrammen und Co. Briebsvereinbarungen über die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ebenso in ein neues Konzept zur IT-Sicherheit wie entsprechende Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeiter.
Nachlässigkeiten in Sachen System-Sicherheit können Führungskräfte bei der Kreditvergabe teuer zu stehen kommen. "Muss das Unternehmen wegen eines mangelhaften IT-Sicherheitsmanagements erhöhte Zinssätze zahlen oder mehr Eigenkapital stellen, kann die Geschäftsführung für diese finanzielle Einbuße persönlich zur Verantwortung gezogen werden", erläutert die Rostocker Rechtsanwältin gegenüber der Handelszeitschrift. "IT-Sicherheit ist und bleibt also Chefsache."
Für Rückfragen: Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner, Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
Originaltext: ComputerPartner Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7201 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7201.rss2
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