LKW-Maut: Mindestaufladebetrag bei GO-Boxen von EUR 45,00 auf EUR 75,00 angehoben
Geschrieben am 30-04-2007 |
Änderung der Mautordnung ab 1. Mai 2007
Wien (ots) - Die Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 t. kann in Österreich auf einfache und bequeme Weise durch Abbuchung von einem elektronischen Fahrzeuggerät, der sogenannten GO-Box, bezahlt werden. Es existieren zwei unterschiedliche Bezahlungsarten: Das Pre Pay und das Post Pay Verfahren. Beim Post Pay Verfahren erhält der Fahrzeughalter regelmäßig im Nachhinein eine Abrechung über die zu bezahlende Maut. Beim Pre Pay Modus wird vor Fahrtantritt ein Guthaben auf die GO-Box aufgebucht, vergleichbar mit einem Wertkarten-Handy. Diese Zahlungsvariante kann bar oder mittels Maestro-, Kredit- oder Tankkarte durchgeführt werden. Die GO-Box wird um EUR 5.- ausgegeben.
Durch eine Änderung der Mautordnung wird ab morgen der Mindestaufladebetrag für ein Mautguthaben von bisher EUR 45,00 auf EUR 75,00 angehoben. Der maximale Aufladebetrag bleibt mit EUR 500,00 weiterhin gleich.
"Wir erwarten uns von dieser Maßnahme den Vorteil, dass unsere Kunden vermehrt die GO-Boxen retournieren, um die darauf verbliebenen höheren Mautbeträge zurückgezahlt zu erhalten", erläutert Klaus Schierhackl, Geschäftsführer der ASFINAG Maut Service GmbH. "Der höhere Grad an zurückgegebenen GO-Boxen führt durch das Geräterecycling auch zu merklich geringeren Kosten für die ASFINAG."
"Seitens ASFINAG wurde eine Analyse über die Entwicklung der Pre Pay Restguthaben durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass jene Guthaben, welche auf den Boxen verbleiben und nicht mehr aufgelöst werden, die Anschaffungskosten der GO-Boxen nur zu 58 % decken. Die Anschaffungskosten der nicht retournierten Geräte belaufen sich auf etwa 3 Mio. EUR. Derzeit ist davon auszugehen, dass diese GO-Boxen seitens der Kunden nicht mehr aufgelöst und daher auch die GO-Boxen nicht mehr retourniert werden,"so Klaus Schierhackl.
Darüber hinaus führte die Überlegung zu dieser Änderung dazu, dass die Mautkosten bei Fahrten durch Österreich in der Regel nicht höher sind als der derzeit geltende Mindestaufladebetrag. Zudem wird gerade im Hinblick auf die Wenigfahrer der Abwicklungsaufwand vermindert, da Wenigfahrer in der Regel häufig keinen genauen Überblick über die tatsächlich anfallenden Mautwerte haben ("Habe ich genügend Mautguthaben auf der GO-Box aufgeladen oder nicht?"). Die Vorteile der höheren Mindestaufladebeträge dürften somit einen eventuellen Entgang an Zinsen beim Kunden merklich überwiegen.
Rückfragehinweis:
ASFINAG Mag. Marc Zimmermann Leiter Unternehmenskommunikation Pressesprecher Tel: +43 (0) 50108-10831 Fax: +43 (0) 50108-10832 Mobil: +43 664 320 59 60 mailto:marc.zimmermann@asfinag.at
Originaltext: ASFINAG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51960 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51960.rss2
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