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Hühnerquälerbande im Bundesrat: Bundesregierung ist aufgefordert, standhaft zu bleiben

Geschrieben am 06-04-2006

Bonn (ots) -

- Querverweis: Bild wird über obs versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs abrufbar -

Der Bundesrat wird sich am 7. April erneut mit der
Legehennenhaltung beschäftigen. Auf Antrag der Landesregierungen
Mecklenburg-Vorpommerns, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens soll
der Bundesrat das ab 1.1.2007 geltende Verbot der Käfighaltung von
Legehennen aufkündigen. Zeitgleich wird auch über die
Schweinehaltungsverordnung entschieden, die aus Tierschutzsicht
ebenfalls unzureichend ist. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die
drei Bundesländer auf, ihren Antrag zurückzuziehen.

"Kleingruppenhaltung ist nichts anders als Hühnerhaltung im Käfig.
Das beschlossene Verbot der Käfighaltung von Legehennen ab 2007 muss
bleiben. Wir fordern die Landesregierungen auf, ihren Antrag
zurückzuziehen. Die Ministerpräsidenten Ringstorff, Wulff und
Rüttgers vergreifen sich nicht nur an den Grundsätzen eines
umfassenden Tier- und Verbraucherschutz, sondern begehen auch
Gesetzesbruch!", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes, auf der heutigen Pressekonferenz, einen Tag vor der
Entscheidung im Bundesrat. Der aktuelle Nikotinskandal in
Legehennen-Betrieben, die unter der Ägide des größten Verfechters der
Käfighaltung, Gert Stuke von der Deutschen Frühstücksei AG, stehen,
belegt zudem erneut, dass eine solche enge Qualhaltung zu Lasten des
Tier- und Verbraucherschutzes geht.

Den vorliegenden Informationen zufolge sieht ein Antrag, den die
drei Länder gemeinsam einreichen vor, die Hühner zukünftig u. a. in
Käfigen mit einer Grundfläche von 800 cm? je Tier zu halten. Da in
den Käfigen bis zu 60 Hennen leben sollen, beschönigen die Länder die
Haltungsform mit dem Begriff "Kleingruppe". Neben den emotionalen
Argumenten sprechen auch die wissenschaftlichen und rechtlichen
Fakten eine klare Sprache: Die Kleingruppenhaltung ist der
ausgestaltete Käfig und der ist nicht tiergerecht. Das bestätigt eine
Vielzahl an seriösen Wissenschaftlern. In dem vom Bundesrat offenbar
favorisierten Käfigsystem ist kein verhaltensgerechtes Scharren oder
Sandbaden möglich. Auch die geschützte Eiablage ist kaum möglich und
ein Aufflattern ist in dem System völlig unmöglich. Damit verstößt
dieses Haltungssystem eklatant gegen das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von 1999 und gegen das Staatsziel
Tierschutz. Aber auch im wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Sinn
führt der Käfig in eine Sackgasse. Durch alternative, tiergerechte
Haltungen können mehr Arbeitsplätze geschaffen werden als in jeder
agrarindustriell geprägten Landwirtschaft.

"Falls die Hühnerquälerbande im Bundesrat tatsächlich eine
Mehrheit in der Länderkammer findet, ist die Bundesregierung
gefordert, zu handeln", so Apel und fordert von Bundesminister
Seehofer, dass er einen solch tierfeindlichen Beschluss nicht in
Kraft treten lässt. Die Kritik des Deutschen Tierschutzbundes richtet
sich im Übrigen auch gegen die Schweinehaltungsverordnung, die am
gleichen Tag beschlossen werden soll. Auch die darin vorgesehenen
Haltungsvorschriften sind aus Tierschutzsicht ungenügend.


Originaltext: Deutscher Tierschutzbund e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7750
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7750.rss2

Pressekontakt:

Deutscher Tierschutzbund e.V.
- Pressestelle -
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel.: 0228-6049624
Fax: 0228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Mobilfunk: 0163-6869621


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