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Hüppe: Entscheidung über Einführung eines universellen Neugeborenen-Hörscreenings jetzt treffen

Geschrieben am 02-05-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des am 30. April 2007 veröffentlichten
Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit
im Gesundheitswesen (IQWiG) erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Etwa eines von 1.000 Neugeborenen in Deutschland wird mit einem
Hörschaden geboren. In einigen Fällen wird diese Hörschädigung erst
im Alter von dreieinhalb Jahren erkannt. Ein möglichst frühes
Erkennen ist für eine erfolgreiche Therapie außerordentlich wichtig.
Die Folgen eines zu spät erkannten Hörschadens können
Entwicklungsverzögerungen, insbesondere der Lautsprache, sein, die
ein Leben lang nicht mehr aufgeholt werden können.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses hat das IQWiG den
Nutzen eines flächendeckenden Programms zur Früherkennung von
Hörschäden, dem sogenannten "universellen Neugeborenen-Hörscreening",
untersucht.

Der Abschlussbericht des IQWiG macht deutlich, dass es Hinweise
dafür gibt, dass durch ein Hörscreening Hörstörungen früher erkannt
werden und sich die Entwicklung der Lautsprache der Kinder mit
entsprechender Krankheitsbestimmung verbessert.

Nun ist der Gemeinsame Bundesausschuss gefordert, auf der
Grundlage der nun vorliegenden Ergebnisse eine Entscheidung über die
Einführung des universellen Neugeborenen-Hörscreenings zu treffen.
Laut IQWiG können zwar weitere Auswirkungen einer Früherkennung, wie
die spätere soziale oder schulische Entwicklung, nicht beurteilt
werden. Entsprechende Studien liegen nicht vor und können auch in
absehbarer Zukunft nicht vorgelegt werden.

Ein weiteres langwieriges Abwarten ist den betroffenen Kindern
jedoch nicht zuzumuten. Vielmehr besteht die Möglichkeit nach
Einführung mit den dann zur Verfügung stehenden Daten eine
umfassendere Bewertung vorzunehmen. Daneben muss - wie auch vom IQWiG
gefordert - eine strenge Qualitätskontrolle stattfinden, um
fehlerhafte Krankheitsbestimmungen möglichst zu vermeiden.

Wichtig ist, dass einer Diagnose auch ein differenziertes
Therapieangebot folgt. Hier ist eine umfassende Beratung
erforderlich, bei der zum Beispiel auch betroffene schwerhörige und
gehörlose Fachleute mit hinzugezogen werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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