Mitteldeutsche Zeitung: zu Köhler/Klar-Begnadigung
Geschrieben am 06-05-2007 |
Halle (ots) - Man kann aus guten Gründen der Meinung sein, dass der frühere Terrorist Christian Klar nicht begnadigt werden darf. Eine ganz andere Frage ist, ob man diese Meinung dem Bundespräsidenten, der diese Republik kraft des Grundgesetzes repräsentiert, aufzwingen darf, wie es maßgebliche Politiker der christlichen Unionsparteien, aber auch der FDP-Chef Westerwelle seit dem Wochenende verstärkt tun. Nicht genug: Sie drohen Horst Köhler mit massiven Konsequenzen für den Fall, dass seine Entscheidung anders ausfällt, als sie es selbst für richtig halten. Dass Köhler sich mit Klar getroffen hat, ist aber ebenso in sein Benehmen gestellt wie die Begnadigung selbst, Angela Merkel hat gestern mäßigend darauf hingewiesen. Gnade kann zwar nicht eingeklagt, aber auch nicht an Bedingungen Dritter geknüpft werden.
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