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Mitteldeutsche Zeitung: zu Köhler/Klar-Begnadigung

Geschrieben am 06-05-2007

Halle (ots) - Man kann aus guten Gründen der Meinung sein, dass
der frühere Terrorist Christian Klar nicht begnadigt werden darf.
Eine ganz andere Frage ist, ob man diese Meinung dem
Bundespräsidenten, der diese Republik kraft des Grundgesetzes
repräsentiert, aufzwingen darf, wie es maßgebliche Politiker der
christlichen Unionsparteien, aber auch der FDP-Chef Westerwelle seit
dem Wochenende verstärkt tun. Nicht genug: Sie drohen Horst Köhler
mit massiven Konsequenzen für den Fall, dass seine Entscheidung
anders ausfällt, als sie es selbst für richtig halten. Dass Köhler
sich mit Klar getroffen hat, ist aber ebenso in sein Benehmen
gestellt wie die Begnadigung selbst, Angela Merkel hat gestern
mäßigend darauf hingewiesen. Gnade kann zwar nicht eingeklagt, aber
auch nicht an Bedingungen Dritter geknüpft werden.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47409
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Tel.: 0345/565-4307


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