Bernhardt: Abgeltungsteuer stärkt Finanzplatz Deutschland
Geschrieben am 07-05-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 zum Teilbereich Abgeltungsteuer erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:
In der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ist von zahlreichen Fachleuten aus der Wirtschaft und Wissenschaft die Notwendigkeit der Einführung einer Abgeltungsteuer eindrucksvoll bestätigt worden. Dem Beispiel vieler anderer europäischer Staaten folgend sollen ab dem 1. Januar 2009 auch in Deutschland Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen einer Abgeltungsteuer unterliegen. Mit einem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent werden wir im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig sein.
Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer werden viele Kontroll- und Meldepflichten entfallen. Insbesondere das sog. Kontenabrufverfahren der Finanzämter wird erheblich eingeschränkt. Folge wird sein, dass mehr Kapital in Deutschland verbleibt und bereits verlagertes Kapital wieder zurück nach Deutschland kommt.
Ein für die Union besonders wichtiger Punkt ist, dass es auch ein Veranlagungswahlrecht geben wird. Jeder kann sich also mit seinem persönlichen Steuersatz veranlagen lassen. Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können ihre Erträge weiterhin im Rahmen der Veranlagung erklären, so dass statt des Abgeltungssteuersatzes der niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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