Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Absprachen in Strafprozessen
Geschrieben am 10-05-2007 |
Bielefeld (ots) - Während der Gesetzgeber noch über einer gesetzlichen Regelung des brisanten Themas brütet, sind Deals im Gerichtssaal längst gängige Praxis. Ackermann und Hartz lassen grüßen. Selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat Absprachen zur zügigen Verfahrensbeendigung inzwischen erlaubt. Vor allem die sogenannten »Täter mit dem weißen Kragen« kommen meistens mit milden Strafen davon, wenn sie kooperationsbereit sind und das Scheckbuch zücken. »Kleine Ganoven« aber, die sich keinen Starverteidiger leisten und erst recht keine hohen Geldbußen zahlen können, wandern ins Gefängnis. Kuhhändel im Gerichtssaal mit zweierlei Maß nähren Zweifel am Rechtsstaat. Die Art, wie solche Deals oft zustande kommen, legt den Verdacht der Mauschelei nahe. Verteidiger, Richter und Staatsanwalt pokern im stillen Kämmerlein, Schöffen, Angeklagter und erst recht die Öffentlichkeit bleiben außen vor. Protokolliert werden die Absprachen gar nicht oder allenfalls mangelhaft. So sieht jedenfalls der Alltag aus. Auf diese Weise erzielte Verständigungen sind - das hat der BGH ganz eindeutig festgestellt - illegal. Rechtsprechung und Gerechtigkeit bleiben nur durch Transparenz und das Öffentlichkeitsprinzip überprüfbar. Wenn die Justiz glaubwürdig bleiben will, muss sie schleunigst ihren Elfenbeinturm der (Selbst-)Gerechtigkeit verlassen und ins Glashaus der Öffentlichkeit zurückkehren.
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