Stellungnahme des BIU zum KFN-Forschungsbericht zur Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK
Geschrieben am 11-05-2007 |
Berlin (ots) - Heute stellte der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Prof. Dr. Christian Pfeiffer, die Zusammenfassung eines Forschungsberichts zur Alterseinstufung von Computerspielen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) vor. Das KFN kommt hierin zu dem Ergebnis, dass nach eigener Überprüfung von 62 Spielen die Alterskennzeichen der USK bei 37 Prozent der Spiele zu niedrig angesetzt wurden und die Einstufung bei 27 Prozent der Spiele zumindest zweifelhaft sei.
Die abweichende eigene Einstufung der untersuchten Spiele begründet das KFN damit, dass die Interaktivität von Computerspielen nur unzureichend bei der Alterseinstufung durch die Gutachter der USK und den ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden Berücksichtigung fände. Laut "Erkenntnissen amerikanischer und deutscher Wissenschaftler" würde die Interaktivität von Spielen ein erhöhtes Wirkungsrisiko darstellen. Keine Erwähnung findet eine qualitative Studie des British Board of Film Classification (BBFC), der staatlichen Alterskennzeichnungsinstitution in Großbritannien. Diese Studie kommt zu einem gegenteiligen Ergebnis und belegt unter anderem, dass Spiele trotz ihrer Interaktivität weniger dazu geeignet sind, den Spieler emotional zu fesseln. Der Direktor der BBFC David Cooke kündigte an, dass die Ergebnisse der Studie in die anstehende Überarbeitung der Bewertungsrichtlinien einbezogen würden. Ob diese Erkenntnisse im Forschungsbericht des KFN Berücksichtigung finden, ist völlig offen und erweckt Zweifel an der wissenschaftlichen Seriosität des Forschungsberichts des KFN. Wir erwarten, dass das KFN die vollständige Studie dem Hans-Bredow-Institut zuleitet, welches im Auftrag des Bundes und der Länder den Jugendmedienschutz begutachtet und im Juni einen Bericht bezüglich des Jugendschutzes bei Computer- und Videospielen verfassen wird.
Soweit einige Unionsinnenminister weiterhin staatlichen Handlungsbedarf konstatieren, sei darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Befassung der mit dem Jugendschutz betrauten Politiker und Institutionen diese Forderung zeitlich überholt hat. Es herrscht allgemeiner Konsens dahingehend, dass die bestehenden Jugendschutzmechanismen besser und effektiver kommuniziert werden müssen, um die Akzeptanz der Jugendschutzsysteme zu verbessern. Wir fordern die Innenminister auf, sich an der Kommunikationsarbeit zu beteiligen, anstatt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen durch unsachliche Kritik zu untergraben.
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