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ots.Audio: Höhere Renten durch Kinder

Geschrieben am 14-05-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

In Deutschland wird eine Menge dafür getan, um Eltern finanziell
zu entlasten und Anreize zu schaffen, dass mehr Kinder geboren
werden: Seit Neuestem gibt es das Elterngeld, es sollen zukünftig
mehr Betreuungsplätze für Kleinkinder geschaffen werden und auch über
die Riester-Rente werden diejenigen belohnt, die Kinder großziehen.
Was viele bisher nicht wissen: Kinder steigern auch die Rente - und
zwar erheblich. Für alle Kinder, die ab 1992 geboren worden sind,
werden drei Jahre Kindererziehungszeit dem Rentenkonto
gutgeschrieben. Wurden Kinder vor 1992 geboren, dann ist es nur ein
Jahr. Diese Zeiten werden bei der späteren Rente so bewertet, als
hätte man soviel wie der Durchschnitt der Bevölkerung verdient. Wie
viel Geld durch die Kindererziehungszeiten zusammenkommt, weiß Ulrich
Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton, 27 sec.
"Damit erhöht sich eine monatliche Rente derzeit um rund 26 Euro in
den alten und rund 23 Euro in den neuen Bundesländern für jedes
gutgeschriebene Jahr Kindererziehung. Diese Erhöhung gibt es auch,
wenn zeitgleich eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt
wurde. Eine Begrenzung ergibt sich hier lediglich durch die maximale
Beitragsbemessungsgrenze."

Am Ende kann dabei eine stattliche Summe herauskommen, wie der
Renten-Experte an einem Beispiel deutlich macht:

O-Ton, 25 sec.
"Nehmen wir z. B. eine Versicherte aus den alten Bundesländern, die
drei nach 1992 geborene Kinder erzogen hat. Sie erhöht damit aktuell
ihre spätere Rente um rund 234 Euro pro Monat. Zusätzlich werden die
Kindererziehungszeiten bei der Erfüllung der Wartezeit
berücksichtigt."

Grundsätzlich werden Kindererziehungszeiten dem Rentenkonto der
Mutter gutgeschrieben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sie
entweder ganz oder teilweise dem Rentenkonto des Vater
gutzuschreiben, so Theil:

O-Ton, 25 sec.
"Dazu ist aber eine gemeinsame Erklärung der Eltern erforderlich.
Diese Erklärung kann übrigens nicht rückgängig gemacht werden.
Wichtig zu wissen ist auch noch, dass Kindererziehungszeiten auch für
Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder geltend gemacht werden können."

Weitergehend informieren kann man sich auch im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de. oder am kostenlosen
Service-Telefon der Deutschen Ren-tenversicherung unter 0800 1000
4800.

Eine umfassende und unabhängige Beratung bietet die Deutsche
Rentenversicherung auch in ihren bundesweiten wohnortnahen Auskunfts-
und Beratungsstellen an. Alle Adressen findet man auf der
Internetseite oder erfährt sie über das Service-Telefon.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Ralf Purchess, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49
30-86527237, Fax: +49 30-86527379, E-mail:
ralf.purchess@drv-bund-presse


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