ots.Audio: Höhere Renten durch Kinder
Geschrieben am 14-05-2007 |
Berlin (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial unter http://www.presseportal.de/audio abrufbar -
In Deutschland wird eine Menge dafür getan, um Eltern finanziell zu entlasten und Anreize zu schaffen, dass mehr Kinder geboren werden: Seit Neuestem gibt es das Elterngeld, es sollen zukünftig mehr Betreuungsplätze für Kleinkinder geschaffen werden und auch über die Riester-Rente werden diejenigen belohnt, die Kinder großziehen. Was viele bisher nicht wissen: Kinder steigern auch die Rente - und zwar erheblich. Für alle Kinder, die ab 1992 geboren worden sind, werden drei Jahre Kindererziehungszeit dem Rentenkonto gutgeschrieben. Wurden Kinder vor 1992 geboren, dann ist es nur ein Jahr. Diese Zeiten werden bei der späteren Rente so bewertet, als hätte man soviel wie der Durchschnitt der Bevölkerung verdient. Wie viel Geld durch die Kindererziehungszeiten zusammenkommt, weiß Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
O-Ton, 27 sec. "Damit erhöht sich eine monatliche Rente derzeit um rund 26 Euro in den alten und rund 23 Euro in den neuen Bundesländern für jedes gutgeschriebene Jahr Kindererziehung. Diese Erhöhung gibt es auch, wenn zeitgleich eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. Eine Begrenzung ergibt sich hier lediglich durch die maximale Beitragsbemessungsgrenze."
Am Ende kann dabei eine stattliche Summe herauskommen, wie der Renten-Experte an einem Beispiel deutlich macht:
O-Ton, 25 sec. "Nehmen wir z. B. eine Versicherte aus den alten Bundesländern, die drei nach 1992 geborene Kinder erzogen hat. Sie erhöht damit aktuell ihre spätere Rente um rund 234 Euro pro Monat. Zusätzlich werden die Kindererziehungszeiten bei der Erfüllung der Wartezeit berücksichtigt."
Grundsätzlich werden Kindererziehungszeiten dem Rentenkonto der Mutter gutgeschrieben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sie entweder ganz oder teilweise dem Rentenkonto des Vater gutzuschreiben, so Theil:
O-Ton, 25 sec. "Dazu ist aber eine gemeinsame Erklärung der Eltern erforderlich. Diese Erklärung kann übrigens nicht rückgängig gemacht werden. Wichtig zu wissen ist auch noch, dass Kindererziehungszeiten auch für Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder geltend gemacht werden können."
Weitergehend informieren kann man sich auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. oder am kostenlosen Service-Telefon der Deutschen Ren-tenversicherung unter 0800 1000 4800.
Eine umfassende und unabhängige Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung auch in ihren bundesweiten wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen an. Alle Adressen findet man auf der Internetseite oder erfährt sie über das Service-Telefon.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Ralf Purchess, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon: +49 30-86527237, Fax: +49 30-86527379, E-mail: ralf.purchess@drv-bund-presse
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