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Verbraucher profitieren von neuer Verordnung für die Versicherungsvermittlung

Geschrieben am 14-05-2007

München (ots) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Mai
2007 in Berlin der neuen Verordnung über die Versicherungsvermittlung
und -beratung zugestimmt. Mit der Entscheidung wird sichergestellt,
dass die seit 16 Jahren in der Branche und durch das
Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
bewährten Qualitätsmaßstäbe und Prüfungsstandards für die Ausbildung
der Versicherungsvermittler auch in Zukunft garantiert sind. Die
Verordnung soll zusammen mit dem Gesetz zur Neuregelung des
Versicherungsvermittlerrechts am 22. Mai 2007 in Kraft treten.

Die künftige Sachkundeprüfung wird nach der Vorstellung des
Gesetzgebers in Kooperation zwischen Kammerorganisation und BWV im
Wesentlichen nach den gleichen Regeln durchgeführt wie die bisherigen
Prüfungen Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV), wobei die Grundsätze
eines öffentlich-rechtlichen Prüfungsverfahrens in der Zuständigkeit
der IHKn beachtet werden.

Das Qualitätsniveau der Prüfung entspricht damit weiterhin den
komplexen Anforderungen an die Vermittlerschaft und deckt alle
Sparten und Fachgebiete des Privatkundengeschäftes ab. Durch einen
schriftlichen und praktischen Prüfungsteil werden fachliches Wissen
und Beratungskompetenz gefordert, um die Eignung des
Vermittlers/Beraters für die Praxis festzustellen. "Die Qualität der
Versicherungsvermittlung ist durch die freiwillige Brancheninitiative
seit 1991 deutlich gestiegen", so Dr. Josef Beutelmann,
Vorstandsvorsitzender des BWV sowie des Arbeitgeberverbands der
Versicherungsunternehmen in Deutschland. "Das Image der
Versicherungsvermittlung wird durch die Umsetzung der
EU-Vermittlerrichtlinie beim Verbraucher noch weiter steigen -
vorausgesetzt, alle Akteure nutzen diese einmalige Chance", so
Beutelmann weiter.

Durch die enge Verknüpfung der bisherigen BWV-Fachmann-Prüfung und
der künftigen Sachkundeprüfung werden alle bisherigen erfolgreichen
Abschlussprüfungen beim BWV mit dem neuen Sachkundenachweis
gleichgestellt. Zusätzlich wird dem BWV im Rahmen einer
Übergangsregelung die Möglichkeit eröffnet, bis zum 31.12.2008
eigenständig Prüfungen abzunehmen, die dann ebenfalls bei der
zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) als Sachkundenachweis
anerkannt werden.

Im Sinne der Branche und der Vermittlerschaft werden das Know-how
des BWV und die hohe fachliche Kompetenz vieler Versicherungsexperten
weiterhin eingebracht. Dadurch kann die Arbeit der IHKn bei der
Umsetzung und Aktualisierung des Prüfungsverfahrens intensiv
unterstützt werden. Ein bundesweit einheitlicher
Aufgabenauswahlausschuss wird auch künftig dafür sorgen, dass in der
Vermittlerprüfung deutschlandweit dieselben Anforderungen im
schriftlichen Prüfungsteil gestellt werden. "Das Profil des/der
geprüften Versicherungsfachmanns/-frau IHK wird deshalb weiterhin in
der Assekuranz hohe Akzeptanz finden. Der Verbraucher kann diesen
Sachkundenachweis als Gütesiegel im Versicherungsvertrieb erkennen",
so Dr. Josef Beutelmann.

Das BWV wird sein Ausbildungsprogramm unter
www.lernpark-versicherungswirtschaft.de weiterhin kostenlos zum
Download bereit stellen, damit die in Anlage 1 der neuen
Versicherungsvermittlerverordnung ausgewiesenen prüfungsrelevanten
Lernziele und Lerninhalte noch klarer und transparenter sind, wie es
die Begründung zur Verordnung vorsieht.

Originaltext: Berufsbildungswerk Versicherungswirtsch.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=57483
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_57483.rss2

Pressekontakt:
Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Frau Michaela Reichle
Bereich Kommunikation
Arabellastraße 29
81925 München
Tel.: 089/922001-42; Fax: 089/922001-44
michaela.reichle@bwv-online.de
www.bwv-online.de


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