Importverbot für costaricanische Zuchtgarnelen in die EU / EU-Schildbürgerstreich gefährdet deutsches Aufbauhilfe-Projekt
Geschrieben am 14-05-2007 |
Oberferriden (ots) - Ein neuer Erlass der Europäischen Kommission gefährdet ein deutsches Aufbauprojekt in Costa Rica. Mit Hilfe staatlicher Fördermittel aus Deutschland investierte die Ristic AG bis 2006 insgesamt drei Millionen Euro in eine nach neuesten europäischen Richtlinien errichtete Verarbeitungsanlage für Garnelen aus ökologisch ausgerichteter Aquakultur. Auf diese Weise wurden knapp 400 Arbeitsplätze in dem strukturschwachen mittelamerikanischen Land geschaffen. Ab Mai greift dieser Erlass. Dann sind keine Importe von Produkten aus Aquakulturen, insbesondere von Zuchtgarnelen, aus Costa Rica in die EU mehr zulässig. Denn das Land wurde von der Liste der zugelassenen Exportländer gestrichen, da es über kein von der EU anerkanntes Labor zur Kontrolle dieser Produkte verfügt. Dass die Ristic AG selbst vor Ort umfangreiche Kontrollen nach europäischen Standards im eigenen Labor vornimmt, wird dabei nicht berücksichtigt.
"Dieser EU-Schildbürgerstreich gefährdet unsere jahrelangen Anstrengungen beim Aufbau wirtschaftlicher Strukturen in Costa Rica und einer international zertifizierten, ökologisch ausgerichteten Aquakultur", zeigt sich Michael Struffert, Vorstand der Ristic AG, verwundert über die überraschende Entscheidung der Europäischen Kommission. Bereits seit 2002 engagiert sich das Unternehmen in Costa Rica. "Die gerade erst im vergangenen Jahr in Betrieb genommene und für Mittelamerika einzigartige Anlage setzt hohe Hygiene- und Qualitätsstandards in der Verarbeitung von Garnelen aus ökologisch ausgerichteter Aquakultur." Bis zu 90 Prozent der verarbeiteten Garnelen stammen aus kontrollierten Aquakulturen.
Eine technische Mission der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion Verbraucherschutz hatte sich im Januar bei einem Besuch der Ristic-Tochterfirma in Costa Rica selbst von den hohen Standards bei den Kontrollmechanismen überzeugen können. Die Qualität der Produkte wird vom Unternehmen selbst im Ursprungsland sowie auch von unabhängigen Laboren in Deutschland überwacht. "Seit Bestehen der Anlagen wurden hierbei keinerlei Unregelmäßigkeiten festgestellt", so Struffert. "Unsere Produkte erfüllen alle deutschen und europäischen Standards. Daher bemühen wir uns im Moment im persönlichen Kontakt zu den Verantwortlichen in Costa Rica sowie der Europäischen Kommission intensiv, eine Sondergenehmigung für den Import unserer costaricanischen Zuchtgarnelen zu erhalten."
Doch selbst wenn das costaricanische Landwirtschaftsministerium die Forderungen der EU-Kommission zur Schaffung einer eigenen Kontrollinstanz kurzfristig erfüllen sollte, wird das momentan noch geltende generelle Exportverbot nach Angaben der europäischen Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz mindestens sechs Monate in Kraft bleiben.
Damit gerät das erklärte Ziel der Ristic AG in Gefahr, eine nachhaltige, bestandserhaltende Garnelenfischerei sowie eine international zertifizierte, ökologisch ausgerichtete Aquakultur in Costa Rica aufzubauen. Bereits seit 2005 arbeiten die kleingewerblichen Küstenfischer nach von Ristic eingesetzten ökologisch nachhaltigen Kriterien, um eine Überfischung der Küsten zu vermeiden. "Wenn die EU uns lässt, werden wir diesen Weg auch in Zukunft weiter beschreiten. Denn Erfolg bedeutet für uns nicht nur ökonomische Gewinnsteigerung, sondern auch nachhaltiges Wirtschaften", sagt Struffert.
Originaltext: Ristic AG Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66513 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66513.rss2
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