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Importverbot für costaricanische Zuchtgarnelen in die EU / EU-Schildbürgerstreich gefährdet deutsches Aufbauhilfe-Projekt

Geschrieben am 14-05-2007

Oberferriden (ots) - Ein neuer Erlass der Europäischen Kommission
gefährdet ein deutsches Aufbauprojekt in Costa Rica. Mit Hilfe
staatlicher Fördermittel aus Deutschland investierte die Ristic AG
bis 2006 insgesamt drei Millionen Euro in eine nach neuesten
europäischen Richtlinien errichtete Verarbeitungsanlage für Garnelen
aus ökologisch ausgerichteter Aquakultur. Auf diese Weise wurden
knapp 400 Arbeitsplätze in dem strukturschwachen mittelamerikanischen
Land geschaffen. Ab Mai greift dieser Erlass. Dann sind keine Importe
von Produkten aus Aquakulturen, insbesondere von Zuchtgarnelen, aus
Costa Rica in die EU mehr zulässig. Denn das Land wurde von der Liste
der zugelassenen Exportländer gestrichen, da es über kein von der EU
anerkanntes Labor zur Kontrolle dieser Produkte verfügt. Dass die
Ristic AG selbst vor Ort umfangreiche Kontrollen nach europäischen
Standards im eigenen Labor vornimmt, wird dabei nicht berücksichtigt.

"Dieser EU-Schildbürgerstreich gefährdet unsere jahrelangen
Anstrengungen beim Aufbau wirtschaftlicher Strukturen in Costa Rica
und einer international zertifizierten, ökologisch ausgerichteten
Aquakultur", zeigt sich Michael Struffert, Vorstand der Ristic AG,
verwundert über die überraschende Entscheidung der Europäischen
Kommission. Bereits seit 2002 engagiert sich das Unternehmen in Costa
Rica. "Die gerade erst im vergangenen Jahr in Betrieb genommene und
für Mittelamerika einzigartige Anlage setzt hohe Hygiene- und
Qualitätsstandards in der Verarbeitung von Garnelen aus ökologisch
ausgerichteter Aquakultur." Bis zu 90 Prozent der verarbeiteten
Garnelen stammen aus kontrollierten Aquakulturen.

Eine technische Mission der Europäischen Kommission aus der
Generaldirektion Verbraucherschutz hatte sich im Januar bei einem
Besuch der Ristic-Tochterfirma in Costa Rica selbst von den hohen
Standards bei den Kontrollmechanismen überzeugen können. Die Qualität
der Produkte wird vom Unternehmen selbst im Ursprungsland sowie auch
von unabhängigen Laboren in Deutschland überwacht. "Seit Bestehen der
Anlagen wurden hierbei keinerlei Unregelmäßigkeiten festgestellt", so
Struffert. "Unsere Produkte erfüllen alle deutschen und europäischen
Standards. Daher bemühen wir uns im Moment im persönlichen Kontakt zu
den Verantwortlichen in Costa Rica sowie der Europäischen Kommission
intensiv, eine Sondergenehmigung für den Import unserer
costaricanischen Zuchtgarnelen zu erhalten."

Doch selbst wenn das costaricanische Landwirtschaftsministerium
die Forderungen der EU-Kommission zur Schaffung einer eigenen
Kontrollinstanz kurzfristig erfüllen sollte, wird das momentan noch
geltende generelle Exportverbot nach Angaben der europäischen
Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucherschutz mindestens
sechs Monate in Kraft bleiben.

Damit gerät das erklärte Ziel der Ristic AG in Gefahr, eine
nachhaltige, bestandserhaltende Garnelenfischerei sowie eine
international zertifizierte, ökologisch ausgerichtete Aquakultur in
Costa Rica aufzubauen. Bereits seit 2005 arbeiten die
kleingewerblichen Küstenfischer nach von Ristic eingesetzten
ökologisch nachhaltigen Kriterien, um eine Überfischung der Küsten zu
vermeiden. "Wenn die EU uns lässt, werden wir diesen Weg auch in
Zukunft weiter beschreiten. Denn Erfolg bedeutet für uns nicht nur
ökonomische Gewinnsteigerung, sondern auch nachhaltiges
Wirtschaften", sagt Struffert.

Originaltext: Ristic AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66513
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66513.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
komm.passion GmbH
Christian Jacobs
Neuer Zollhof 2 - 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (211) 600 46 100
Fax: +49 (211) 600 46 200
christian.jacobs@komm.passion.de


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