Krogmann/ Klöckner: Verbraucher besser vor Telefonwerbung schützen
Geschrieben am 15-05-2007 |
Berlin (ots) - Zur Ankündigung des Bundesjustizministeriums gegen unerlaubte Telefonwerbung mit einem Bußgeldtatbestand vorzugehen, erklären die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zuständige Berichterstatterin in der Wirtschafts-Arbeitsgruppe, Dr. Martina Krogmann MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die Einsicht der Bundesjustizministerin Zypries, nun doch gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgehen zu wollen und damit endlich dem Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu folgen, ist zu begrüßen. Lange Zeit hatte das Justizministerium auf schriftliche Anfragen und Nachfragen eine Regelungsnotwendigkeit bestritten. Bereits Anfang März hatte die Union im Rahmen einer Anhörung diverse Instrumente diskutiert und eine Prüfbitte an das Justizministerium gestellt, inwiefern z. B. eine Anhebung des unteren Rahmens für das Ordnungsgeld, das bei unlauterer Telefonwerbung verhängt wird, effektiv sein könnte. Dadurch kann bereits der erste Verstoß gegen die gerichtliche Anordnung zu einer spürbaren finanziellen Einbuße beim Unternehmen führen. Der Anreiz für illegale Anrufe muss gesenkt und Vertragsbindungen hinterfragt werden. Unerbetene Werbeanrufe sind für jeden belästigend und schädigen das Image der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten.
Die Ankündigung einer Gesetzesänderung ist daher zu begrüßen, aber Gesetze müssen auch anwendbar und wirkungsvoll sein. Frau Zypries Vorstoß ist aber ungenügend und greift zu kurz. Die Einführung eines Bußgeldtatbestandes ist allein nicht ausreichend, um Verbraucher vor unerwünschten Telefonanrufen zu schützen. Um illegaler Telefonwerbung entgegen zu werden, benötigen wir eine Vielzahl von Maßnahmenbündel, und selbst dann ist vor allem auch der Verbraucher gefragt. Denn ohne eine ausreichende Sachverhaltsdarlegung oder eine Zeugenaussage im Verfahren wird eine effektive Rechtsverfolgung bei illegaler Telefonwerbung kaum möglich sein. Flächendeckende Aufklärung tut hier Not, ebenso eine bessere Vernetzung der beteiligten Gruppen z. B. der Verbraucherzentralen, der Netzagentur, der Wettbewerbszentrale, den Call-Centern und Unternehmen. Ebenso muss darüber nachgedacht werden, das Widerrufsrecht auf Lotterie und Gewinnspiele zu erweitern. Auch dies hat die CDU/CSU-Bundestagfraktion schon vor einiger Zeit als Anregung an das Bundesjustizministerium gegeben. Ein von Frau Zypries angekündigtes Verbot der Rufnummerunterdrückung ist aufgrund unzureichender Verfolgbarkeit bzw. der technischen Möglichkeit der Rufnummernfälschung dagegen nur bedingt zielführend.
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