Götz: Wahlfreiheit durchgesetzt
Geschrieben am 16-05-2007 |
Berlin (ots) - Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses zur Kinderbetreuung der unter 3-Jährigen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
CDU und CSU geht es um die Wahlfreiheit. Ob die Kinder in einer Krippe, bei einer Tagesmutter oder in der eigenen Familie betreut werden sollen, bleibt eine freie Entscheidung der Eltern! Bis 2013 wird ein bedarfsgerechtes Platzangebot aufgebaut, das die Förderung von Kindern auch in Kleingruppen, bei Tagesmüttern und in betrieblichen Betreuungsformen vorsieht.
Es ist zu begrüßen, dass sich der Bund an der Finanzierung mit einem Drittel der Gesamtkosten beteiligt. Die Länder sollten prüfen, das 3. Kindergartenjahr unter schulischen Gesichtspunkten im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu gestalten. Mit der Übernahme des 3. Kindergartenjahres als Kinderschule, entstünde eine große finanzielle Ersparnis für die Kommunen, die wiederum für eine bessere Betreuung der unter 3jährigen genutzt werden könnte.
Durch eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung kann unser Land im wichtigen Bereich der Bildung und Betreuung ein enormes Stück vorankommen. Dabei werden nicht nur die Eltern unterstützt, sondern zugleich die Chancengleichheit aller Kinder gefördert. Schließlich geht es neben der familienpolitischen Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen auch um den Grundstein für das spätere Leben.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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