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Sieben Millionen Patienten haben bereits zuzahlungsbefreite Arzneimittel erhalten / Versicherte sparten 78 Millionen Euro / Präparate verfünffacht

Geschrieben am 18-05-2007

Berlin (ots) - Als großer Erfolg für Patienten hat sich die
Möglichkeit entwickelt, bestimmte Arzneimittel von der Zuzahlung zu
befreien: Allein in den ersten acht Monaten seit Inkrafttreten der
Regelung am 1. Juli 2006 haben sieben Millionen Patienten von der
Regelung profitiert und insgesamt 78 Millionen Euro an Zuzahlungen
eingespart. Damit sind die Patienten noch deutlicher entlastet als
die gesetzlichen Krankenkassen, die vom Juli 2006 bis zum Februar
2007 dadurch 55 Millionen Euro sparen konnten.

Seit dem 1. Juli 2006 gibt es mit dem
Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) die
Möglichkeit, besonders günstige verschreibungspflichtige Arzneimittel
von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. Gewinner dieser Regelung,
die auf eine Initiative des BKK Bundesverbandes zurück geht, sind
Patienten, Ärzte und Krankenkassen. Durch die Zuzahlungsbefreiungen
sparen die Patienten bares Geld und haben somit ein Interesse daran,
ihren Arzt nach besonders günstigen Arzneimitteln zu fragen, wodurch
gleichzeitig die Ärzte ihre Arzneimittel-Richtgrößen entlasten. Durch
die verstärkte Nachfrage nach zuzahlungsfreien Medikamenten haben
immer mehr Hersteller sukzessive ihre Preise gesenkt. So hat sich
seit Inkrafttreten des AVWG die Zahl der zuzahlungsbefreiten
Präparate fast verfünffacht und die Zahl der Hersteller, die
Arzneimittel ohne Zuzahlung anbieten, verdoppelt.

Zuzahlungsfreie Medikamente einfach finden

Welche Arzneimittel zuzahlungsfrei zu haben sind, ist schnell und
aktuell unter www.bkk.de/arzneimittel-ohne-zuzahlung zu finden. Gibt
man in der Suchmaske den Arzneimittelnamen ein, sieht man sofort, ob
das eingegebene Medikament von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist
oder nicht. Ein weiterer Service: Falls ein Medikament (noch) nicht
von der Zuzahlung befreit ist, es jedoch zuzahlungsfreie Medikamente
mit identischer Wirkstoffzusammensetzung gibt, können diese Produkte
mit Detailangaben ausgedruckt werden. Damit kann der Patient dann mit
seinem Arzt klären, ob aus medizinischer Sicht eine Umstellung auf
ein zuzahlungsfreies Arzneimittel möglich ist. Die Suchfunktion
ersetzt keinesfalls die ärztliche Beratung. Sie kann jedoch den
Versicherten helfen, sich über preiswerte Arzneimittel zu informieren
und damit bares Geld zu sparen. Diese vom BKK Bundesverband zur
Verfügung gestellte Suchfunktion ist die einzige dieser Art.

Die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel ist ein flexibles
Verzeichnis. Auf Basis der Preismeldungen der pharmazeutischen
Hersteller jeweils zum 1. und 15. eines Monats wird die
Internet-Suchfunktion vom BKK Bundesverband 14-tägig aktualisiert.
Senkt ein Hersteller beispielsweise den Preis, können Arzneimittel,
für die zugezahlt werden musste, wieder zuzahlungsfrei werden.
Umgekehrt können Preiserhöhungen der Herrsteller dazu führen, dass
für Arzneimittel, die es bereits ohne Zuzahlung gab, wieder die
gesetzliche Zuzahlung geleistet werden muss.

Seit über 200 Jahren versichern und versorgen
Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben - vom
Pförtner und der Verkäuferin über den Fließbandarbeiter und
kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene.
Seit der Einführung des freien Kassenwahlrechts haben sich immer mehr
Menschen für die BKK entschieden. Über 14 Millionen Menschen,
einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 188
Betriebskrankenkassen versorgt.

Originaltext: BKK Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53946
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53946.rss2

Pressekontakt:
BKK Bundesverband
Pressestelle
Ihr Ansprechpartner: Florian Lanz
Telefon: 030 223 12 0
Fax: 030 223 12 129
E-mail: presse@bkk-bv.de
Internet: www.bkk.de


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