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EU-Vermittlerrichtlinie und Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Dringender Handlungsbedarf im Belegschaftsgeschäft

Geschrieben am 22-05-2007

Frankfurt am Main (ots) -

- Viele Vermittler von Belegschaftsversicherungen genügen den
neuen gesetzlichen Ansprüchen nicht mehr

- Geschäftsmodell kann nur über Kooperationen aufrechterhalten
werden

Am 22. Mai 2007 tritt das Gesetz zur Neuregelung des
Vermittlerrechts in Kraft und führt zu einschneidenden Veränderungen
in der Versicherungsbranche. Neben den Versicherern sind insbesondere
kleinere und mittelgroße Versicherungsmakler sowie firmenverbundene
Vermittler mit Belegschaftsgeschäft hiervon betroffen. Sie müssen
ihren Kunden künftig einen umfassenden Marktvergleich bieten und
jedes Beratungsgespräch dokumentieren. Mit Inkrafttreten des neuen
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) - voraussichtlich zum 1. Januar
2008 - unterliegen alle Vermittler zusätzlich beim ersten
Kundenkontakt einer Selbstauskunftspflicht und müssen die
Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss über alle relevanten
Versicherungsbedingungen informieren. All das erfordert einen
Aufwand, der von vielen Versicherungsvermittlern nicht mehr bewältigt
werden kann. Für solche Fälle bietet Marsh Affinity neue
Kooperationsmöglichkeiten.

Vor allem die Informations-, Beratungs- und
Dokumentationspflichten führen zu einem enormen Mehraufwand für
Versicherungsvermittler. Sie erfordern zum Beispiel das objektive
Prüfen einer "hinreichenden Zahl von auf dem Markt angebotenen
Versicherungen" - was faktisch auf einen echten Marktüberblick in
jeder angebotenen Sparte hinausläuft. "Schon diese Bestimmung können
viele firmenverbundene Versicherungsvermittler in ihrem
Belegschaftsgeschäft nicht mehr alleine leisten", sagt Oliver Dobner,
Geschäftsführer der Marsh GmbH und Leiter des Unternehmensbereichs
Affinity. "Bisher reichte es meist, die zwei führenden Anbieter von
Industrieversicherungen miteinander zu vergleichen - die günstigen
Konditionen im Belegschaftsgeschäft sorgten automatisch dafür, dass
das Angebot für den Mitarbeiter attraktiv war."

Künftig wird ein solch einfaches Vorgehen nicht mehr möglich sein.
Alle Versicherungsvermittler - sowohl unabhängige als auch
firmenverbundene - müssen ihre Kunden individuell beraten und diese
Beratung dokumentieren. Im Ernstfall müssen sie ihre
Versicherungsempfehlung auch vor Gericht mit Marktzahlen und
Argumenten rechtfertigen und eine umfassende Beratung des Kunden in
jedem Einzelfall nachweisen können. Ausnahmen von diesem Prinzip gibt
es nur sehr wenige. Bei Unternehmen mit firmenverbundenen
Versicherungsvermittler, die das Belegschaftsgeschäft unter
Missachtung der neuen Regelungen weiterführen, kann es dann sogar zur
Haftung der Geschäftsführer und Finanzvorstände kommen.

Die Einhaltung der neuen Beratungs- und Dokumentationspflichten
kann nur mit einem hohen Aufwand garantiert werden. "Wir bei Marsh
haben für die neuen Anforderungen eine Software-Lösung entwickelt -
die Marsh Belegschaftsplattform", berichtet Dobner. "Sie führt den
Makler durch das Beratungsgespräch und sorgt dafür, dass kein
relevanter Aspekt unberücksichtigt bleibt und optimale Klauseln für
den jeweiligen Fall gewählt werden. Anschließend wird eine
Versicherungsempfehlung aufgrund der laufenden Marktbeobachtungen des
Marsh-Teams ausgegeben, und es wird ein Beratungsprotokoll erstellt."
Mit der Beratungsplattform können auch die individuellen
Versicherungsbedingungen zusammengestellt werden, die dem Kunden
gemäß des VVG vor Vertragsschluss ausgehändigt werden müssen.

Marsh Affinity bietet diese Leistungen auch als "White
Label"-Angebot für Versicherungsvermittler an, sodass diese nach
außen wie bisher unter eigenem Namen und mit eigenen Mitarbeitern
auftreten können. "Vorhandene Versicherungsbestände können wir
übernehmen und dadurch auch die neuen Anforderungen an das laufende
Geschäft lückenlos erfüllen", sagt Dobner. Auch die Kosten halten
sich in engen Grenzen: Der Affinity-Service von Marsh finanziert sich
vornehmlich über Administrationsgebühren der Versicherer und nur zu
einem geringen Prozentsatz über Provisionen.

Originaltext: Marsh GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=16703
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_16703.rss2

Pressekontakt:
Katja Kamphans
Leiterin Unternehmenskommunikation
Marsh GmbH
Lyoner Straße 36
60528 Frankfurt
Telefon: (0 69) 66 76-624
Telefax: (0 69) 66 76-625
E-Mail: Katja.Kamphans@marsh.com
Internet: www.marsh.de


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