Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e. V. sieht Benachteiligung privater und freigemeinnütziger Träger durch Gesetzesentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausge
Geschrieben am 22-05-2007 |
Sindelfingen (ots) -
Gesetzesentwurf laut Gutachten in zentralen Punkten verfassungswidrig
Ein vom Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e. V. bei Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Siegen, in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zentrale Regelungen des Entwurfs des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg (LKHG) verfassungswidrig sind. Der Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden- Württemberg sieht in dem Gesetzesentwurf eine Bevorzugung der öffentlichen Träger und eine Zementierung bestehender Strukturen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes vom 19.10.2006 soll nach der offiziellen Gesetzesbegründung maßgeblich auf der von Herrn Ministerpräsident Günther Oettinger eingesetzten Expertenkommission "Zukunft der Krankenhausstruktur Baden-Württemberg" basieren. Danach sollte die Trägervielfalt erhalten und gestärkt werden. Allerdings zeigen sich bei näherer Betrachtung in dieser Beziehung deutliche Diskrepanzen zwischen den Anregungen der Expertenkommission und der Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs.
Wie das Gutachten von Prof. Dr. Kaltenborn nun ergibt, sind zentrale Regelungen des Gesetzesentwurfs, insbesondere zur Ausgestaltung des Grundsatzes der Trägervielfalt, als verfassungswidrig einzustufen. Teilweise wird auch eine verfassungskonforme Auslegung als notwendig angesehen, wo der Wortlaut des Entwurfs "ob gewollt oder ungewollt" auch eine Auslegungsvariante eröffnet, welche eine Verschlechterung der Rechtsposition der freigemeinnützigen und privaten Träger gegenüber dem bisherigen Recht intendiert. Hierzu zählt der Gutachter vor allem die Formulierung in § 1 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzesentwurfs, wonach freigemeinnützige und private Träger lediglich "nicht von der Versorgung ausgeschlossen" werden dürfen. Eine Auslegung des Gesetzes dahingehend, dass freigemeinnützigen und privaten Trägergruppen ein geringerer Schutz als anderen Trägergruppen gewährt würde, sei verfassungsrechtlich unzulässig.
Als verfassungswidrig und als Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit sieht Prof. Dr. Kaltenborn die Regelung des Gesetzesentwurfs an, nach der beim Wechsel eines Trägers eines Krankenhauses eine erneute "krankenhausplanerische Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit und Leistungsfähigkeit des Krankenhauses in neuer Trägerschaft" vorgesehen ist. Die Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit und Leistungsfähigkeit müsse unabhängig vom Wechsel des Trägers erfolgen. Der Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg sieht in der geplanten Neuregelung eine verfassungswidrige Verfestigung bestehender Strukturen zugunsten der öffentlich-rechtlichen Träger. Ausgehend von der aktuellen Entwicklung des Übergangs der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft von Krankenhäusern in private bzw. freigemeinnützige Trägerschaft - nicht aber umgekehrt - dienten Regelungen dieser Art offenbar nur der Abwehr solcher Veränderungen in eine Richtung ohne erkennbare verfassungsrechtliche Rechtfertigung.
Nach dem Gutachten von Prof. Dr. Kaltenborn steht auch die Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 4 LKHG-Entwurf, wonach der Grundsatz der Trägervielfalt nicht dazu führen dürfe, dass bereits nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz geförderte Anlagen nicht mehr zweckgerecht eingesetzt werden dürften, in erkennbarem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner jüngeren Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass gewachsene Strukturen im Krankenhausplan nur geeignet seien, "den status quo zu erklären, nicht aber als sachlicher Grund die Verfestigung bestehender Unterschiede zu rechtfertigen" (BVerfG, Beschl. v. 4. 3. 2004, - 1 BvR 88/00 -).
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene weitere Neuregelung, wonach die Anfechtungsklage eines Dritten gegen krankenhausplanerische Entscheidungen der Planungsbehörde keine aufschiebende Wirkung mehr zukommen soll, hatte der Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg bereits im Anhörungsverfahren als in offensichtlichem Widerspruch zur genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kritisiert. Prof. Dr. Kaltenborn weist in seinem Gutachten nun ausdrücklich darauf hin, dass die geplante Neuregelung dem verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gerecht werde.
Der Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg sieht in dem Gutachten seine bisherige Stellungnahme zum Gesetzesentwurf umfassend bestätigt. Eine Korrektur in den genannten Punkten sei unumgänglich, wolle der Landesgesetzgeber nicht den Eindruck vermitteln, sehenden Auges ein Gesetz gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verabschieden.
Originaltext: Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=66619 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_66619.rss2
Pressekontakt: Verband der Krankenanstalten in privater Trägerschaft in Baden-Württemberg e.V. Dr. Clemens Bold, Geschäftsführer Wegenerstr. 5, 71063 Sindelfingen Telefon: (07031) 9505-40, Telefax: (07031) 9505-49
info@vpka-bw.de http://www.vpka-bw.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
71916
weitere Artikel:
- NABU fordert rasche Umsetzung der Beschlüsse und Strategien zum Naturschutz Berlin (ots) - Anlässlich des Tages der biologischen Vielfalt hat der NABU ein rasches Handeln gegen das weltweite Artensterben gefordert. Es lägen ausreichend Studien vor, aus denen klar hervorgehe, dass zahlreiche Pflanzen und Tiere weltweit durch den bislang ungehemmten Raubbau an den natürlichen Ressourcen bedroht sind. "Die Beschlüsse sind da. Jetzt müssen endlich Taten folgen, um unsere Erde auch für nachfolgende Generationen lebenswert zu erhalten. Vor allem die reichen Industrieländer sind aufgefordert, hier mit gutem Beispiel mehr...
- Heilpraktiker und Ärzte in einem Boot / Auch Heilpraktiker lehnen elektronische Gesundheitskarte ab Düsseldorf (ots) - Auch wenn Ärzte und Heilpraktiker nicht immer in Übereinstimmung liegen, gibt es von Zeit zu Zeit doch Gemeinsamkeiten. So jetzt in Sachen elektronischer Gesundheitskarte. Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen. Der Berufs- und Fachverband "Freie Heilpraktiker e.V. -FH-" stimmt nicht nur den Ausführungen der Delegierten des Ärztetages zu, sondern hat sich auch schon bereits seit einiger Zeit aus der Interessenslage des Berufsstandes der Heilpraktiker und mehr...
- Deutschlandbesuch des Dalai Lama im Mai 2008 / Tibetisches Oberhaupt nimmt Einladung der Tibet Initiative Deutschland an. Berlin (ots) - Der 14. Dalai Lama hat eine Einladung der Tibet Initiative Deutschland (TID) angenommen, im Mai 2008 die Bundesrepublik Deutschland zu besuchen. Der Besuch steht unter dem Motto "Kein Friede ohne Menschenrechte". Die Erkenntnis, dass dauerhafter Friede ohne die Achtung der Menschenrechte nicht möglich ist, hat leider noch nicht Eingang in die internationale Politik gefunden. Friedensinitiativen werden zumeist nur dann unterstützt, wenn eigene Interessen betroffen sind. Die Menschenrechte spielen dagegen nur eine untergeordnete mehr...
- Tag des Ausbildungsplatzes: 16.900 Ausbildungsplätze bundesweit eingeworben Nürnberg (ots) - Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben gestern (Montag) am "Tag des Ausbildungsplatzes" insgesamt 16.900 Ausbildungsplätze eingeworben. Damit wurde das Ergebnis des vergangenen Jahres (14.100) deutlich überboten und gleichzeitig ein wertvoller Beitrag zur Erreichung der Ziele des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs geleistet. "Die sehr positive konjunkturelle Entwicklung wirkt sich auch günstig auf die Zahl der eingetragenen Ausbildungsverträge aus. Gleichwohl suchen noch viele Bewerber mehr...
- N24-EMNID-UMFRAGE: Mehrheit der Bundesbürger wünscht Pläne zum Abzug der Bundeswehr Berlin (ots) - Die Bundesbürger wünschen sich eine konkrete Perspektive für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan: Konkrete Ziele und einen konkreten Zeitplan, notfalls auch für einen Abzug, wünschen sich 52 Prozent der Befragten. 42 Prozent sind dafür, mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um den Wiederaufbau zu beschleunigen. Allerdings wäre es den meisten am liebsten, es kämen keine Soldaten, sondern zivile Aufbauhelfer zum Einsatz: 63 Prozent hielten dies für die beste Lösung. Die Unterstützung für den Einsatz in Afghanistan nimmt mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|