Röttgen: Verfassungsgericht bestätigt Unionsposition beim Unterhaltsrecht
Geschrieben am 23-05-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsunterhalt bestätigt eindrücklich die politische und verfassungsrechtliche Position der Union in den Verhandlungen zum Unterhaltsrecht: Bei der Festlegung der Unterhaltsdauer des betreuenden Elternteils müssen eheliche wie nichteheliche Kinder gleichgestellt werden. Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig.
Diese Auffassung konnten wir in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesjustizministeriums durchsetzen, der diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vorsah. Jetzt ist klar, dass wir damit die Verabschiedung eines verfassungswidrigen Gesetzes verhindert haben.
Die am Freitag im Bundestag zu verabschiedende Reform des Unterhaltsrechtes trägt der im Urteil geforderten Gleichbehandlung Rechnung. Gleichwohl werden wir selbstverständlich in der morgigen Ausschussberatung das Gesetz auf der Grundlage des heutigen Urteiles noch einmal überprüfen.
Am Freitag soll eine Unterhaltsrechtsreform verabschiedet werden, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und in diesem Sinne auch für Gerechtigkeit zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern sorgt. Das bezieht sich auch auf die Pflicht des betreuenden Elternteils, nach einer Trennung wieder eigenes Einkommen zu erzielen. Nichteheliche Kinder dürfen durch die Erwerbsobliegenheit ihrer Eltern weder materiell noch seelisch schlechter gestellt werden.
Darüber hinaus begrüßen wir, dass das Bundesverfassungsgericht erneut klargestellt hat, dass der in unserer Verfassung enthaltene besondere Schutz der Ehe eine unterhaltsrechtliche Besserstellung geschiedener Elternteile gegenüber unverheirateten Elternteilen rechtfertigt.
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