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EuGH urteilt über Teleshopping / TV-Sender bangen um Einnahmen aus Gewinnspielen

Geschrieben am 23-05-2007

München (ots) - Den deutschen TV-Sendern drohen die Einnahmen aus
Gewinnspielen wegzubrechen. Das berichtet das Wochenmagazin W&V
Werben & Verkaufen in seiner morgen erscheinenden Ausgabe. Danach
überprüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit die Auslegung
des Begriffs "Teleshopping", der in der neuen Fernsehrichtlinie mit
Werbung gleichgestellt wird. Damit gelten für Teleshopping-Formate
künftig die gleichen zeitlichen und inhaltlichen Regeln wie für
Werbung. Falls nun auch kostenpflichtige Gewinnspiele vom EuGH als
Teleshopping ausgelegt werden, müssten diverse TV-Sendungen wie Big
Brother neu überdacht werden, so W&V.

Gegenüber W&V warnt Wolfgang Thaenert, Europa-Beauftragter der
Medienanstalten, vor entsprechenden Konsequenzen. "Wenn Call-in-Shows
als Teleshopping ausgelegt werden, würden die Sender eine wichtige
Möglichkeit zur Zuschauerbindung verlieren." Privat-TV hätte
erhebliche finanzielle Einbußen, und die Öffentlich-Rechtlichen
könnten möglicherweise gar keine Gewinnspiele mehr senden.

Originaltext: w&v werben und verkaufen
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6755
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6755.rss2

Pressekontakt:
Miriam Titze

W&V Werben & Verkaufen
Ressort News

Tel. 089 / 54 852 - 523


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