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Frühjahrs-Pressekonferenz des deutschen Bäckerhandwerks

Geschrieben am 24-05-2007

Bad Honnef (ots) -

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks,
Peter Becker, gibt heute gemeinsam mit Hauptgeschäftsführer Dr.
Eberhard Groebel in Berlin folgende Erklärung ab:

Wirtschaftsdaten Bäckerhandwerk 2006

Im vergangenen Jahr haben die deutschen Handwerksbäcker rund 11,88
Milliarden. Euro umgesetzt. Das entspricht einem nahezu stabilen
Gesamtumsatz gegenüber dem Vorjahresergebnis. Die Anzahl der Betriebe
ist weiter gesunken auf 16.280 (Vorjahr: 16.741 = - 2,7 Prozent).

Wenn auch noch keine belastbaren statistischen Werte vorliegen,
weisen doch deutliche Tendenzen auf einen leichten Umsatzzuwachs von
rund 1,5 Prozent im ersten Quartal 2007 hin. Peter Becker: "Der
wirtschaftliche Aufschwung ist für Handwerksbäcker ebenso zu spüren
wie das steigende Bewusstsein unserer Kunden für gesunde Ernährung
und guten Geschmack".

Trotz der positiven Tendenz warnte Peter Becker davor, dass durch
nach wie vor steigende Personal- und Energiekosten der Druck auf die
Betriebe weiter steige. Es stehe im Ermessen des Gesetzgebers,
Beiträge zur Kostensenkung zu leisten, vorzugsweise im Bereich der
Energiekostensteigerung.

Ausbildung im Bäckerhandwerk immer beliebter

Die Berufsausbildung im Bäckerhandwerk erfreut sich weiterhin
steigender Beliebtheit. Aktuell lassen sich 36.209 junge Menschen im
Bäckerhandwerk ausbilden; das entspricht einem Zuwachs von 4,1
Prozent gegenüber 2005. Präsident Peter Becker: "Unser Bäckerhandwerk
wird seiner gesellschaftspolitischen Verpflichtung für ein
ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen in beispielhafter Weise
gerecht. Unsere Ausbildungsbetriebe leisten hervorragende Arbeit, und
die Prüfungsergebnisse können sich sehen lassen!" Eine solide
Ausbildung im Bäckerhandwerk bis hin zur Meisterprüfung biete
hervorragende Chancen, als selbstständiger Bäckermeister
unternehmerisch tätig zu werden. Knapp ein Drittel der Bäckereien
stehe in den kommenden zehn Jahren zur Übergabe an motivierte
Nachfolger bereit.

Bäckerhandwerk kritisch zur Novellierung der Verpackungsverordnung

Die Bundesregierung hat eine Novelle zur Verpackungsverordnung
vorgelegt, wonach alle Hersteller und Vertreiber von
"Serviceverpackungen" verpflichtet werden sollen, für die von ihnen
herausgegebenen Verpackungen eine Lizenzgebühr an ein duales
Entsorgungssystem zu entrichten. Damit soll die bisher bestehende
Rücknahmeverpflichtung für solche Verpackungen entfallen. Tatsache
ist aber, dass in den vergangenen zehn Jahren nahezu kein Verbraucher
eine Brötchentüte, ein Papptablett oder ähnliches Verpackungsmaterial
in eine Bäckerei/Konditorei zurück gebracht hat. Vielmehr haben die
Verbraucher großenteils solche, teilweise durch
Lebensmittelanhaftungen belastete Verpackungen in aller Regel ihrem
Hausmüll zugeführt, für dessen Entsorgung sie eine entsprechende
finanzielle Gegenleistung zu erbringen haben.

Sollten nach den Vorstellungen der Bundesregierung nun die
Bäckereibetriebe zur Zahlung einer Lizenzgebühr für die von ihnen
herausgegebenen Verpackungen verpflichtet werden, so bedeutet dies im
Ergebnis eine Zahlung ohne entsprechende Gegenleistung. Der
Verbraucher wird auch in Zukunft diese Verpackungen ganz überwiegend
dem von ihm bereits finanzierten Hausmüll zuführen und somit über
mögliche Lizenzgebühren doppelt zur Kasse gebeten.

Das Bäckerhandwerk akzeptiert die Zielsetzung der Bundesregierung,
eine haushaltsnahe Entsorgung sicherzustellen. Diese Zielsetzung darf
allerdings nicht ausschließlich zu Gunsten einer Umsatz- und
Ertragssteigerung bei den dualen Entsorgungssystemen verwirklicht
werden, sondern hat sich an den wirtschaftlichen und
verbraucherschutzpolitischen Gegebenheiten zu orientieren.

Wir schlagen deshalb folgende Regelung vor:

Um der besonderen Situation der Verkaufsstellen im
Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer, Konditoren) gerecht zu
werden und gleichzeitig eine finanzielle Doppelbelastung der Kunden
dieses Bereiches zu vermeiden, wird im § 6 Abs. 1 des uns
vorliegenden Entwurfs (Leseversion, Stand: 02. März 2007) folgender
Satz 2 eingefügt:

"Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die zur Abgabe unverpackter
(loser), selbst hergestellter Lebensmittel bestimmt sind, tragen
höchstens 30 % der üblichen Lizenzkosten für diese Verpackungsarten."

Begründung:

Die in den Unternehmen des Lebensmittelhandwerks und vielfach auch
des Lebensmitteleinzelhandels herausgegebenen Serviceverpackungen
dienen einer transportgerechten Verpackung frischer Lebensmittel
großenteils individueller Rezeptur. Auf Grund dieser Beschaffenheit
sind diese Verpackungen häufig mit Lebensmittelanhaftungen und Resten
belastet. Dies führt dazu, dass der Verbraucher solche kontaminierten
Verpackungen regelmäßig in den Restmüll entsorgt, für dessen
Beseitigung er von seinem kommunalen Entsorger bereits mit einer
entsprechenden Gebühr belastet wird. Aktuelle Analysen haben belegt,
dass der Verbraucher deutlich mehr als 70 Prozent auf diesem Wege
über seinen Restmüll entsorgt. Auf Grund dieser Tatsache ist eine
Belastung der zur Verpackung von frischen Lebensmittelprodukten
verwendeten Serviceverpackungen mit 30 Prozent der in anderen Fällen
üblichen Lizenzgebühr sachgerecht, angemessen und der Akzeptanz der
vorgesehenen Rechtsänderung sowohl im Kreise der Vertreiber solcher
Verpackungsarten wie auch der Verbraucher sehr zuträglich.

Verbraucherinformationsgesetz

Nachdem der erste Versuch der Bundesregierung zur Verabschiedung
eines Verbraucherinformationsgesetzes wegen der verfassungsrechtlich
begründeten Weigerung des Bundespräsidenten zur Unterschrift
misslungen ist, hat sie nun einen neuen Entwurf vorgelegt.

Präsident Peter Becker: "Wiederum befürchten wir neue,
bürokratische Belastungen unserer Betriebe, ohne dass die Verbraucher
einen nennenswerten Nutzen davon hätten, denn auf Bundes- und
Landesebene bestehen bereits zahlreiche Einzelregelungen
(Informationsfreiheitsgesetze).

Auch nach dem neuen Entwurf sollen Wettbewerber mit Hilfe der
öffentlichen Verwaltung leichten Zugang zu relevanten
Unternehmensinformationen erhalten. Die Frage der Weitergabe solcher
Informationen durch die Behörden liegt dann im Ermessensspielraum der
Beamten.

Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: "Derzeit ist überhaupt
nicht klar, was unter "Verstößen gegen das Lebensmittel- und
Futtermittelrecht gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes" zu verstehen ist. Wir
fordern deshalb im Interesse der Rechtssicherheit und einer sachlich
begründeten Verbraucherschutzpolitik eindeutige Definitionen."

Insgesamt beklagt der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks
eine immer weiter um sich greifende Bürokratisierung und Regulierung
vorgeblicher Verbraucherinteressen, die unter dem Deckmantel
angeblicher Verbraucherschutzpolitik immer tiefer in betriebliche und
betriebspraktische Arbeitsabläufe eingreifen. Präsident Peter Becker:
"Die Verbraucherschutzpolitik entwickelt sich immer stärker als
regierungsamtlicher Ausdruck eines tiefen Misstrauens in die
Lebensmittelproduktion. Unser Bäcker- und Konditorenhandwerk hat
täglich 15 bis 20 Millionen Kunden und möchte nachdrücklich betonen,
dass gerade im Lebensmittelhandwerk das Verhältnis vom Kunden zum
Produzenten im Gegensatz zur amtlichen Verbraucherschutzpolitik von
einem Höchstmaß an Vertrauen getragen ist."

Das Bäckerhandwerk begrüßt jede freiwillige Maßnahme, die zu einer
wirkungsvollen Verbesserung der Information seiner Kunden führt.
Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Groebel: "Wir müssen zu einer neuen
Definition des Verbraucherschutzgedankens in Deutschland und Europa
kommen, ohne Bevormundungseffekt - einer Definition, die vom mündigen
und vernunftbegabten Verbraucher ausgeht. Sie muss der Tatsache
Rechnung tragen, dass unsere Kunden im Bäcker- und Konditorenhandwerk
wie im Lebensmittelhandwerk allgemein, auf Grund der besonderen Nähe
zum Verkaufspersonal und zum Produzenten des Lebensmittels, völlig
andere Wege der Informationsvermittlung in Anspruch nehmen können,
als dies durch die organisierte und aus Steuermitteln finanzierte
Verbraucherschutzindustrie immer wieder gefordert wird. Unser
Bäckerhandwerk bietet optimale Verbraucherinformation; die Qualität
unserer Produkte bietet optimalen Verbraucherschutz."

Originaltext: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42829
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_42829.rss2

Pressekontakt:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Dr. Eberhard Groebel
Tel: (030) 20645527
E-Mail: wg@baeckerhandwerk.de


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