LVZ: de Maizière lässt Vorwurf des Gesetzesvorstoßes im Zusammenhang mit sächsischer Korruptionsaffäre zurückweisen: "Erkenntnisdichte des Verfassungsschutzes war nicht ausreichend"
Geschrieben am 30-05-2007 |
Leipzig (ots) - Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) hat Vorwürfe zurück weisen lassen, er könnte im Zusammenhang mit den mutmaßlichen kriminellen Netzwerken in Sachsen während seiner Amtszeit als sächsischer Innenminister in den Jahren 2004 und 2005 Gesetzesverstöße geduldet haben. "Der Verfassungsschutz beobachtet Strukturen. Er ist keine Ermittlungsbehörde", erklärte Astrid Kny, Sprecherin des Kanzleramtsministers gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstag-Ausgabe). "Die Erkenntnisdichte des Verfassungsschutzes war nicht ausreichend, um die PKK bzw. die Ermittlungsbehörden zu informieren", ließ de Maizière gegenüber der Zeitung erklären. "Eher zufällig" hätten die Abgeordneten des sächsischen Landtages im vergangenen Herbst davon erfahren, dass der Verfassungsschutz "seit Jahren Informationen über kriminelle Netzwerke sammelte, die bis in Justiz- und Politikkreise des Freistaats reichen", hatte zuvor André Hahn, parlamentarischer Geschäftsführer der Linkspartei im Landtag, geklagt. Nach dem sächsischen Verfassungsschutz müsste aber das Landtagskontrollgremium über alle Vorgänge von besonderer Bedeutung "zeitnah" unterrichtet werden. Eine derartige Unterrichtung habe es jedoch bis letzten Herbst weder durch den amtierenden Innenminister Albrecht Buttolo noch durch dessen Vorgänger Thomas de Maizière gegeben. Das sei ein "klarer Gesetzesverstoß", der offenbar mit Wissen der Minister begangen worden sei, meinte Hahn. Schließlich erhielte der Innenminister regelmäßig Sachstandsberichte vom Verfassungsschutz.
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