Europäisches Gericht bestätigt staatliches Glücksspielmonopol
Geschrieben am 30-05-2007 |
Stuttgart (ots) -
- EFTA-Gerichtshof: Staatliches Glücksspielmonopol in Norwegen zulässig - Ausländische Glücksspiellizenzen sind nicht ausreichend - Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung - Deutliche Signalwirkung auch für Deutschland
Der Deutsche Lotto- und Totoblock begrüßt, dass die europarechtliche Zulässigkeit von Glücksspielmonopolen nochmals bestätigt wurde. Der EFTA-Gerichtshof in Luxemburg hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden, dass das staatliche Monopol in Norwegen mit dem Europarecht vereinbar ist. Dabei betonte das Gericht, dass ausländische Glücksspielangebote und die Werbung dafür unterbunden werden können, auch wenn diese Angebote in ihrem Ursprungsland zugelassen sind.
Das Gericht hat damit die Klage eines britischen Buchmachers abgewiesen, der seine Produkte auch in Norwegen vertreiben wollte. Somit ist in Norwegen auch weiterhin ein staatliches Monopol bei Sportwetten und Lotterien möglich. Im Urteil wird betont, dass die Errichtung eines Glücksspielmonopols grundsätzlich geeignet sei, um die Spielsuchtgefahren einzudämmen. Erst im März hatte das gleiche Gericht bereits das norwegische Spielautomatenmonopol für europarechtskonform erklärt.
Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßte die Entscheidung:
"Zum wiederholten Mal hat ein europäischer Gerichtshof entschieden, dass staatliche Glücksspielmonopole zulässig sind", betonte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto- Lotto GmbH Baden-Württemberg und derzeitiger Federführer des DLTB. "Das Urteil hat eine starke Signalwirkung für Deutschland und den von den Ländern beschlossenen Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Entgegen den wiederholten Verlautbarungen der kommerziellen Anbieter ist der neue Staatsvertrag sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischem Recht vereinbar", sagte Dr. Repnik.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag richtet das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland strikt an den Zielen des Spielerschutzes und der Suchtprävention aus.
"Das heutige Urteil ist eine weitere Niederlage für die kommerzielle Glücksspielindustrie", so Repnik weiter.
Originaltext: DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63298 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63298.rss2
Pressekontakt: Klaus Sattler Telefon 0711-81000-110 E-Mail: presse@lotto-bw.de
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