Das Erbe aktiv gestalten
Geschrieben am 06-06-2007 |
Frankfurt am Main (ots) -
Wie die Anrechnung von Vorausempfängen für mehr Gerechtigkeit unter den Erben sorgt
Eine faire Vermögensaufteilung nach ihrem Tod ist vielen Menschen wichtig. Gerade Eltern von mehreren Kindern achten häufig darauf, jedem den gleichen finanziellen Wert zu vererben. Dennoch entstehen mitunter Unstimmigkeiten zwischen Geschwistern, wenn einzelne schon zu Lebzeiten der Eltern von finanziellen Zuwendungen profitieren. "Was viele nicht wissen: Vorausempfänge können auf den Pflichtteil eines Nachkommens angerechnet werden und sorgen so für mehr Gerechtigkeit im Erbfall", erklärt Ludger Strecker, der beim Commerzbank Private Banking das Nachlass-Management verantwortet.
Von Zuwendungen zu Lebzeiten profitieren Erben doppelt
In vielen Familien unterstützt der zukünftige Erblasser eines seiner Kinder zum Beispiel beim Kauf eines Autos, Hauses oder in einer schwierigen Lebenssituation mit einem größeren Geldbetrag. "Damit bekommt nicht nur ein Kind früher einen Teil des Vermögens, sondern das Gesamterbe wird kleiner - und damit auch der Anteil der anderen Geschwister. Um alle Kinder gleichzustellen, müssten die Eltern also einen Ausgleich schaffen, indem sie die gleiche Summe auch an die anderen Kinder auszahlen", erläutert Strecker. Oft können die Eltern dies aber zu Lebzeiten nicht leisten. Die Nachlass-Experten des Commerzbank Private Banking empfehlen deshalb, Vorausempfänge auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, um eine gerechte Vermögensverteilung sicher zu stellen.
Anrechnung nur mit Einverständnis des Erben
Damit die Anrechnung rechtswirksam wird, muss der zukünftige Erbe - genauer: der Pflichtteilsberechtigte - sein Einverständnis geben. Ist er dazu nicht bereit, bleibt ihm nur die Möglichkeit, auch die Zuwendung zurückzuweisen. Denn sobald er sie annimmt, akzeptiert er damit die Anrechnung auf den Pflichtteil. Auf diese Anrechnungsbestimmung können sich Erblasser und Pflichtteilsberechtigter formlos einigen, eine schriftliche Erklärung ist aber aus Beweisgründen ratsam. Wichtig ist dabei der Zeitpunkt: Die Anrechnungsbestimmung muss vorher oder spätestens gleichzeitig mit der Zuwendung erfolgen. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen dagegen der notariellen Beurkundung. Soweit die Erklärung nur gegenüber dem zukünftigen Erblasser abgegeben wurde, kann er die Anrechnungsbestimmung jederzeit einseitig und ohne Formalitäten rückgängig machen. Wird sie jedoch nicht zurückgezogen, ist sie ohne zeitliche Einschränkung gültig - im Gegensatz zu einer Schenkung, die grundsätzlich nur während einer 10-jährigen Frist auf das Erbe angerechnet werden kann.
Individuelle Ausgestaltung des Erbes
Dem Erblasser steht es frei, die finanzielle Zuwendung zu Lebzeiten mit weiteren Bedingungen oder Ausschlüssen zu verknüpfen. Bezieht sich die Anrechnungsbestimmung nicht ausdrücklich nur auf den Pflichtteilsberechtigten, wird sie weitervererbt, wenn dieser stirbt - unabhängig davon, ob dessen Erben von der Zuwendung profitieren oder nicht. Möchte der Erblasser die Anrechnungsbestimmung auf den Zuwendungsempfänger persönlich begrenzen, kann er in einem individuellen Zusatz festlegen, dass dessen Abkömmlinge ihren Pflichtteil ohne Anrechnung ausgezahlt bekommen.
Wer sein Erbe aktiv gestalten und gerecht aufteilen will, sollte frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Umso mehr, je komplexer die Familienverhältnisse und Vermögensstrukturen sind. Auch Banken kommen hier als Ansprechpartner in Frage. So können zukünftige Erblasser größerer Vermögen zum Beispiel auf das Nachlassmanagement des Commerzbank Private Banking zurückgreifen.
Originaltext: Commerzbank Private Banking Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=54251 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_54251.rss2
Weitere Informationen: Commerzbank Private Banking Public Relations Thekla Wießner 60261 Frankfurt am Main Tel. (069) 136 - 44552 Fax (069) 136 - 56928 E-Mail: PR.PrivateBanking@commerzbank.com Internet: www.privatebanking.commerzbank.de
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