Bleser/Heinen/Klöckner: Wirksamen Verbraucherschutz schnell umsetzen
Geschrieben am 08-06-2007 |
Berlin (ots) - Zur Behandlung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) im Bundesrat erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die Unionsfraktion bedauert es, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung zahlreiche Änderungsanträge zum VIG eingebracht und beschlossen hat. Ein klares Zeichen, dass allen Beteiligten an einer schnellen Inkraftsetzung verbesserter Verbraucherrechte gelegen ist, wäre hier besser gewesen. Die Union wird ein Aufweichen des VIG nicht akzeptieren. Es gilt, jetzt schnell das "Machbare" zu verwirklichen, statt das Erreichte immer wieder in Frage zu stellen. Das Gesetz beinhaltet einen wohlausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der Auskunft suchenden Verbraucherinnen und Verbraucher, den Unternehmen und der bürokratischen Belastung der Behörden. Eine Streichung der Kostenfreiheit für Auskünfte über Rechtsverstöße ist nicht akzeptabel. Den Bürgern ist es nicht zuzumuten, für leicht zu erteilenden Auskünfte auch noch zahlen zu müssen. Es ist zwar grundsätzlich vernünftig, wenn Bürger für staatliche Serviceleistungen einen angemessenen Preis zahlen müssen. Dies kann aber dann nicht gelten, wenn es um eindeutige Rechtsverstöße geht. Das vorgeschlagene Selbsteintrittsrecht, wonach im Falle der Selbstauskunft durch Unternehmen die Behörden keine Auskünfte mehr erteilen dürfen, führt zu mehr Bürokratie für die Bürgerinnen und Bürger. Es kann nicht sein, dass der Auskunft suchende Bürger erst bei den Unternehmen nachfragen muss, bevor er sich an die eigentlich auskunftspflichtige Behörde wenden kann. Besonders bedenklich ist die vom Bundesrat geforderte Weitergabe der Namen von Auskunft Suchenden an die Unternehmen. Natürlich ist Transparenz keine Einbahnstraße und auch Unternehmen müssen angemessen beteiligt werden. Um das in der Vergangenheit teilweise verloren gegangene Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder herzustellen, brauchen wir aber niedrigschwellige Angebote, die Auskunft suchende ermutigen und nicht abschrecken. Durch die vorgenommenen redaktionellen Änderungen im Gesetzentwurf sind die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten ausgeräumt worden. Die Union hat sich von Beginn des neuen Gesetzgebungsverfahrens an dafür ausgesprochen, am Wesen des Gesetzes nichts zu ändern. Das Gesetz ist gut und richtig, die Verbraucher können nicht länger vertröstet werden. Das Verbraucherinformationsgesetz muss schnellstmöglich Rechtskraft erhalten.
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