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Bleser/Heinen/Klöckner: Wirksamen Verbraucherschutz schnell umsetzen

Geschrieben am 08-06-2007

Berlin (ots) - Zur Behandlung des Verbraucherinformationsgesetzes
(VIG) im Bundesrat erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, die stellvertretende
Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Ursula Heinen MdB und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia
Klöckner MdB:

Die Unionsfraktion bedauert es, dass der Bundesrat in seiner
heutigen Sitzung zahlreiche Änderungsanträge zum VIG eingebracht und
beschlossen hat. Ein klares Zeichen, dass allen Beteiligten an einer
schnellen Inkraftsetzung verbesserter Verbraucherrechte gelegen ist,
wäre hier besser gewesen. Die Union wird ein Aufweichen des VIG nicht
akzeptieren. Es gilt, jetzt schnell das "Machbare" zu verwirklichen,
statt das Erreichte immer wieder in Frage zu stellen. Das Gesetz
beinhaltet einen wohlausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen
der Auskunft suchenden Verbraucherinnen und Verbraucher, den
Unternehmen und der bürokratischen Belastung der Behörden.
Eine Streichung der Kostenfreiheit für Auskünfte über Rechtsverstöße
ist nicht akzeptabel. Den Bürgern ist es nicht zuzumuten, für leicht
zu erteilenden Auskünfte auch noch zahlen zu müssen. Es ist zwar
grundsätzlich vernünftig, wenn Bürger für staatliche
Serviceleistungen einen angemessenen Preis zahlen müssen. Dies kann
aber dann nicht gelten, wenn es um eindeutige Rechtsverstöße geht.
Das vorgeschlagene Selbsteintrittsrecht, wonach im Falle der
Selbstauskunft durch Unternehmen die Behörden keine Auskünfte mehr
erteilen dürfen, führt zu mehr Bürokratie für die Bürgerinnen und
Bürger. Es kann nicht sein, dass der Auskunft suchende Bürger erst
bei den Unternehmen nachfragen muss, bevor er sich an die eigentlich
auskunftspflichtige Behörde wenden kann.
Besonders bedenklich ist die vom Bundesrat geforderte Weitergabe der
Namen von Auskunft Suchenden an die Unternehmen. Natürlich ist
Transparenz keine Einbahnstraße und auch Unternehmen müssen
angemessen beteiligt werden. Um das in der Vergangenheit teilweise
verloren gegangene Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher
wieder herzustellen, brauchen wir aber niedrigschwellige Angebote,
die Auskunft suchende ermutigen und nicht abschrecken.
Durch die vorgenommenen redaktionellen Änderungen im Gesetzentwurf
sind die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundespräsidenten
ausgeräumt worden. Die Union hat sich von Beginn des neuen
Gesetzgebungsverfahrens an dafür ausgesprochen, am Wesen des Gesetzes
nichts zu ändern. Das Gesetz ist gut und richtig, die Verbraucher
können nicht länger vertröstet werden. Das
Verbraucherinformationsgesetz muss schnellstmöglich Rechtskraft
erhalten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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