Götz: Faire Anreizregulierung gesichert
Geschrieben am 13-06-2007 |
Berlin (ots) - Zu der heute im Kabinett beschlossenen Anreizregulierungsverordnung von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos MdB erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die vom Bundeswirtschaftsminister vorgelegte Verordnung, die den Netzbetreibern ab 2009 Obergrenzen für ihre Erlöse vorgibt, wird nicht nur den Interessen der Verbraucher, sondern durch eine Reihe von inzwischen vorgenommenen Änderungen auch den berechtigten Anliegen der kleineren und mittleren Stadtwerke gerecht.
So sieht die Verordnung für die kleineren Netzbetreiber ein stark vereinfachtes Verfahren vor, das zahlreiche Datenlieferungen erübrigt. Für rund drei Viertel der Stadtwerke als Netzanbieter steht dieser Weg offen. Hinzu kommt, dass Härtefallklauseln und die Berücksichtigung struktureller Besonderheiten der Unternehmen den kleineren Stadtwerken viel mehr Spielraum lassen als ursprünglich vorgesehen.
Ziel der Verordnung ist auch, dass Kosteneinsparung nicht zu Lasten der hohen Versorgungsqualität in Deutschland geht. So ist sichergestellt, dass genügend Spielraum für Investitionen in die Strom- und Gasnetze bleibt. Weiterhin ermöglicht eine Qualitätsregulierung für gute oder mangelhafte Versorgungsqualität, Zu- oder Abschläge auf die Erlöse der Netzbetreiber.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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