Unternehmen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und hohe Nachzahlungen in die Künstlersozialversicherung - Betriebsprüfungen jetzt auch durch die Rentenversicherung
Geschrieben am 17-06-2007 |
Münster (ots) - Für viele Unternehmen kann eine Betriebsprüfung auch ohne Beanstandungen seitens des Finanzamts unangenehm werden, denn ab dem 1. Juli 2007 wird jetzt auch die Deutsche Rentenversicherung aktiv. Überprüft werden sollen die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse und die Zahlung von Künstlersozialabgabe. Eigentlich nichts Neues, denn Betriebe wie Werbe- oder PR-Agenturen, Kunsthändler, Verlage, Konzert- oder Messe-Veranstalter, Webdesign-Firmen oder Musikschulen waren dazu schon immer verpflichtet. Das Problem: Viele Unternehmer wussten bisher gar nichts von ihrer Anmelde- und Beitragspflicht. Aber schon die simple Herstellung von Prospekten, die Gestaltung einer Web-Seite durch einen selbstständigen Webdesigner, das Design von Briefbögen durch einen selbstständigen Grafiker oder auch Auftritte von Musikern auf Betriebsfesten oder in Gaststätten reichen aus, eine Abgabepflicht auszulösen. "Die Folgen der Nichtanmeldung können drastisch sein", weiß Richard Gladiator, Verlagsleiter beim Münsteraner Fachmedienhaus LexisNexis. "Fünf Jahre Nachzahlung zur Künstlersozialversicherung und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro können gerade für kleine Unternehmen existenzbedrohend werden. Wurde die Meldepflicht sogar bewusst nicht erfüllt, ist sogar eine darüber hinaus gehende Nachberechnung möglich", so Gladiator weiter. Betroffen sind alle Unternehmen, die als sogenannte Verwerter regelmäßig künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen Dritter nutzen und daher abgabepflichtig im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes sind.
Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in Deutschland seit 1983 sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden zur Hälfte von den Versicherten und zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und eine Künstlersozialabgabe finanziert. An der Finanzierung der Künstlersozialabgabe sind auch die Verwerter beteiligt. Unternehmer, die die Dienste eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch nehmen, haben die Künstlersozialabgabe zu entrichten.
LexisNexis Deutschland, das führende Medienhaus für Recht und Wirtschaft, hat in der Broschüre "Neuregelung der Künstlersozialabgabe" alle wichtigen Informationen zusammengestellt und informiert aktuell und umfassend über die wichtigsten Neuregelungen der Künstlersozialversicherung.
Abdruck honorarfrei- Belegexemplar erbeten
Bildmaterial ist unter www.lexisnexis.de/presse abrufbar. Weitere Produktinformationen unter www.lexisnexis.de/ksa
LexisNexis Deutschland ist ein führendes Medienhaus für Recht und Wirtschaft. Mit seinen deutschsprachigen Onlinediensten LexisNexis® Wirtschaft und LexisNexis® Recht, dem ZAP Verlag, einem der führenden deutschen juristischen Verlage, vielfältigen CD-Rom-Produkten, dem Anwaltsuchportal anwalt24.de sowie Corporate Publishing erfüllt LexisNexis alle Bedürfnisse der Informationsgesellschaft und liefert maßgeschneiderte Wissenslösungen für Unternehmen, Redaktionen, Anwaltskanzleien, Gerichte und die öffentliche Verwaltung. Die Onlinedienste für Presse-, Wirtschafts- und Rechtsinformationen bieten umfassende und schnelle Informationen zu allen relevanten Recherchethemen mit über 5 Milliarden Dokumenten aus über 32.000 Quellen, darunter aktuelle Firmenprofile, Beteiligungsverhältnisse, Marktstudien, Rechtsnormen, Urteile, Kommentare und umfassende Pressespiegel auf einen Blick. Diese Informationen lassen sich auf einer übersichtlichen, einfach zu bedienenden Benutzeroberfläche einzeln oder verknüpft abrufen. Sitz von LexisNexis Deutschland ist Münster. Das Unternehmen beschäftigt in Deutschland rund 300 Mitarbeiter.
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