Gerichte mit Geschichte(n) / EU-Schutz für regionale Gaumenfreuden
Geschrieben am 18-06-2007 |
Bonn (ots) - Von Bremer Bier bis Allgäuer Emmentaler, von Kölsch bis Spreewälder Gurken: Deutschlands Regionen bieten eine Fülle an traditionellen Köstlichkeiten. Blickt man zudem ins europäische Ausland, offenbart sich dem Feinschmecker ebenfalls eine große Vielfalt an landestypischen Originalen - französischer Roquefort, italienischer Parma-Schinken und griechische Kalamata-Oliven sind bekannte Beispiele. Um diese Produkte vor Nachahmung zu schützen und eine damit einhergehende Irreführung von Verbrauchern zu vermeiden, hat die EU drei Schutzbezeichnungen eingeführt: geschützte Ursprungsbezeichnung, geschützte geografische Angabe und garantiert traditionelle Spezialität. Europaweit genießen über 700 Lebensmittel den EU-Schutz - darunter 36 deutsche Produkte.
Lebensmittel, die als geschützte geografische Angabe oder geschützte Ursprungsbezeichnung bei der EU registriert sind, deuten bereits mit ihrem Namen darauf hin, dass sie eine besondere Verbindung zu einer Region oder einem Gebiet haben. Ein Beispiel ist Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch. Das Schwäbisch Hällische Landschwein - aufgrund seines schwarzen Kopfes auch liebevoll "Mohrenköpfle" genannt - ist ein wahrhaft königliches Rasse-Tier. Bereits im Jahr 1820 ließ König Wilhelm I. von Württemberg chinesische Maskenschweine mit der heimischen Landrasse kreuzen. Das Ergebnis war eine genügsame, vitale und äußerst fruchtbare Schweinerasse. Dank seiner viel gerühmten Qualität machte sich das Fleisch weit über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus einen Namen.
Auch Nürnberger und Thüringer Rostbratwürste reihen sich in die Liste der EU-weit geschützten Produktbezeichnungen ein. Die bekannten Würste sind ebenfalls traditionelle Wahrzeichen ihrer Regionen. Nürnberger Bratwürste wurden bereits 1313 namentlich in einer Urkunde erwähnt. Thüringer Rostbratwürste sind seit 1404 bekannt und heiß begehrt. Beide Wurstsorten sind als geschützte geografische Angabe europaweit vor Nachahmung geschützt. Für Verbraucher bedeutet das: Wer eines der Produkte mit dem EU-Label kauft, erhält stets die Originale in der bekannten, gleichbleibenden Qualität.
Das gilt natürlich auch für die Lüneburger Heidschnucke. Das zarte Fleisch mit seinem wildbretartigen Geschmack ist nicht nur als traditionsreiche regionale Gaumenfreude bekannt, die Grauen Gehörnten Heidschnucken werden auch als "Landschaftspfleger" eingesetzt. Seit Jahrhunderten sind die genügsamen Schafe in der Lüneburger Heide zu Hause. Sie fressen das Heidekraut ab und sorgen so dafür, dass die Landschaft nicht "verbuscht". Eine Alternative ist Fleisch von der Diepholzer Moorschnucke. Der feine, aromatische Geschmack wird durch die Kräuter- und Wildpflanzennahrung im artgerechten, geschützten Lebensraum beeinflusst. Lüneburger Heidschnucke und Diepholzer Moorschnucke sind seit 1998 als geschützte Ursprungsbezeichnungen bei der EU registriert.
Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch, Thüringer und Nürnberger Rostbratwürste, Lüneburger Heidschnucke und Diepholzer Moorschnucke haben neben dem EU-Schutz noch eine weitere Gemeinsamkeit: Sie passen hervorragend zur aktuellen Grillsaison. Und was schmeckt besser zum würzigen Grillgut als ein kühles Bier? Ob Dortmunder, Wernesgrüner oder Kulmbacher - die EU-weit geschützten Biere bieten für jeden Geschmack das Richtige. Weitere Informationen zum EU-Schutz gibt es unter www.geo-schutz.de .
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