eco Verband der deutschen Internetwirtschaft zu Neuregelungen im Urheberrecht Keine Auskunftsansprüche ohne Richtervorbehalt!
Geschrieben am 19-06-2007 |
Köln (ots) - Köln/Berlin, 19. Juni 2007 - Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums wird ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei der Verfolgung von Online-Piraterie eingeführt. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft wird im Rahmen der Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Juni deutlich machen, dass es bei dem im Regierungsentwurf vorgesehenen Richtervorbehalt für den neuen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch um Rechtssicherheit für Provider und deren Kunden geht. Deswegen kann die Internetwirtschaft darauf auf keinen Fall verzichten. "Obgleich die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruches eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft darstellt, ist mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf insgesamt ein gangbarer Weg gefunden worden. Dass ein Zivilrichter die Auskunftsbegehren prüfen und genehmigen muss, gibt der Internetwirtschaft und ihren Kunden Rechtssicherheit. Wichtig ist zudem, dass die Frage der Entschädigung der Kosten für die Auskunftserteilung vernünftig geregelt wird", so Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des eco Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. "Für direkte Ansprüche der Rechteinhaber ohne richterliche Kontrolle besteht keine Notwendigkeit." Damit erteilt eco den Forderungen der Rechteinhaber, die den Richtervorbehalt aus dem Gesetz streichen wollen, eine deutliche Absage: "Der Richtervorbehalt muss bleiben", so Oliver Süme. "Nur wenn das Auskunftsersuchen vorher durch einen Richter geprüft und genehmigt wird, kann vorab geklärt werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt, die den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung rechtfertigt. Nur durch eine solche Prüfung kann auch Missbrauch verhindert werden, für den die betroffenen Kunden sonst möglicherweise den Provider haftbar machen, der ihre Daten herausgegeben hat." Auf keinen Fall dürfen nach Auffassung von eco die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung zu speichernden sensiblen persönlichen Daten direkt an die Rechteinhaber herausgegeben werden. Nur staatliche Behörden dürfen Zugriff bekommen. Selbst diese sollten Zugriff nur bei schweren Straftaten erhalten. Gerne schicken wir Ihnen auf Wunsch unser Positionspapier für die Anhörung zu!
Originaltext: eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6699 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6699.rss2
Pressekontakt: eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die etwa 330 Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 200.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 45 Mrd. Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 190 Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.
Weitere Informationen: eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Verbindungsbüro Berlin, Marienstr 12, 10117 Berlin, Tel.: 030/24 08 36-96, E-Mail: berlin@eco.de, Web: www.eco.de
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