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BPI: "Jetzt klare Kriterien für Kosten-Nutzen-Bewertung festlegen!" - Krankenkassen künftig Privatunternehmen?

Geschrieben am 19-06-2007

Berlin (ots) - BPI: Jetzt klare Kriterien festlegen!

Pharmaindustrie fordert Rechtssicherheit bei
Arzneimittelbewertungen / Krankenkassen künftig Privatunternehmen?

"Die mit der Gesundheitsreform (GKV-WSG) eingeführten neuen
Regelungen zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln enthalten
den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), hierfür
eindeutige und klare Kriterien zu definieren. Das GKV-WSG lässt noch
viele Fragen offen. Methodik und Verfahren sind nun verbindlich zu
konkretisieren, bevor die Arzneimittelbewertungen durch das Institut
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
fortgesetzt werden und der G-BA hier Entscheidungen fällt", forderte
heute in Hannover die Hauptversammlung des Bundesverbandes der
Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI). Die Delegierten des BPI, dem
260 pharmazeutische Unternehmen angehören, sprachen sich außerdem
dafür aus, dass der Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen durch
die gesetzlichen Krankenkassen als unternehmerisches Handeln
anerkannt wird. Damit werde einer Forderung des Bundeskartellamtes
Rechnung getragen. "Zwar unterliegen die gesetzlichen Krankenkassen
dem Sozialgesetz, weshalb das Kartell- und Vergaberecht leider nicht
greifen kann. Wo aber eine Monopolstellung schamlos zum eigenen
Vorteil missbraucht wird, werden die Grenzen eines fairen Wettbewerbs
weit überschritten. Gesetzliche Krankenkassen müssen in den
Unternehmensstatus überführt werden", erklärte Dr. Bernd Wegener,
Vorsitzender des BPI zu den AOK-Rabattverträgen.

Das Bundeskartellamt habe in einem Antwortschreiben an den BPI
klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich im Falle der
AOK-Rabattverträge für Arzneimittel eindeutig um Verstöße gegen das
Kartell- und Vergaberecht handle. Mit ihrer marktbeherrschenden
Stellung (über 40 Prozent aller in Deutschland gesetzlich
Krankenversicherter sind AOK-versichert) unterlaufe die AOK
bestehende und anerkannte Wettbewerbsregeln, so Wegener. Dass der
Gesetzgeber dies zulasse, sei der eigentliche Skandal. Die negativen
Konsequenzen hätten die Patienten zu tragen, da sie nur noch
Medikamente erhielten, die in Rabattverträge eingeschlossen sind.

Der BPI bekräftigte seine Forderung, dass die "besonderen
Interessen des pharmazeutischen Mittelstands beim Abschluss von
Rabattverträgen durch die Festlegung von verbindlichen
Verfahrensvorgaben für die Krankenkassen, wie z. B. durch
Ausschreibungsverpflichtungen, gewahrt werden". Die noch offenen
Rechtsfragen bei der uneingeschränkten Anwendung des Kartell- und
Vergaberechts müssten schnellstens geklärt werden, sagte der
BPI-Vorsitzende.

Im Bereich der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimittel ergeben
sich durch die Gesundheitsreform neue Regeln: Danach hat das IQWiG
Verfahren und Methoden von Nutzen- oder Kosten-Nutzen-Bewertungen
nach den neuen gesetzlichen Kriterien durchzuführen und zum anderen
muss der G-BA Entscheidungen, die die Empfehlungen des IQWiG
umsetzen, anhand der neuen Gesetzeslage treffen.

Wegener: "Beschlüsse des G-BA, die die Nutzenbewertungen des IQWiG
umsetzen, sowie eine Fortsetzung der beim IQWiG anhängigen
Nutzenbewertungen dürfen daher erst erfolgen, wenn die
rechtsstaatlichen Grundlagen durch Konkretisierung der gesetzlichen
Neuregelungen in der Verfahrensordnung des G-BA und im Methodenpapier
des IQWiG geschaffen wurden." Grundsätzlich sei bei der Bewertung von
Arzneimittel darauf zu achten, dass die individuelle Therapie des
Patienten gewährleistet ist.

Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=21085
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:

Wolfgang Straßmeir,
Tel.: 030/27909-131,
Mobil: 0176 10 06 21 10
wstrassmeir@bpi.de


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