BPI: "Jetzt klare Kriterien für Kosten-Nutzen-Bewertung festlegen!" - Krankenkassen künftig Privatunternehmen?
Geschrieben am 19-06-2007 |
Berlin (ots) - BPI: Jetzt klare Kriterien festlegen!
Pharmaindustrie fordert Rechtssicherheit bei Arzneimittelbewertungen / Krankenkassen künftig Privatunternehmen?
"Die mit der Gesundheitsreform (GKV-WSG) eingeführten neuen Regelungen zur Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln enthalten den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), hierfür eindeutige und klare Kriterien zu definieren. Das GKV-WSG lässt noch viele Fragen offen. Methodik und Verfahren sind nun verbindlich zu konkretisieren, bevor die Arzneimittelbewertungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) fortgesetzt werden und der G-BA hier Entscheidungen fällt", forderte heute in Hannover die Hauptversammlung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI). Die Delegierten des BPI, dem 260 pharmazeutische Unternehmen angehören, sprachen sich außerdem dafür aus, dass der Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen durch die gesetzlichen Krankenkassen als unternehmerisches Handeln anerkannt wird. Damit werde einer Forderung des Bundeskartellamtes Rechnung getragen. "Zwar unterliegen die gesetzlichen Krankenkassen dem Sozialgesetz, weshalb das Kartell- und Vergaberecht leider nicht greifen kann. Wo aber eine Monopolstellung schamlos zum eigenen Vorteil missbraucht wird, werden die Grenzen eines fairen Wettbewerbs weit überschritten. Gesetzliche Krankenkassen müssen in den Unternehmensstatus überführt werden", erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des BPI zu den AOK-Rabattverträgen.
Das Bundeskartellamt habe in einem Antwortschreiben an den BPI klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich im Falle der AOK-Rabattverträge für Arzneimittel eindeutig um Verstöße gegen das Kartell- und Vergaberecht handle. Mit ihrer marktbeherrschenden Stellung (über 40 Prozent aller in Deutschland gesetzlich Krankenversicherter sind AOK-versichert) unterlaufe die AOK bestehende und anerkannte Wettbewerbsregeln, so Wegener. Dass der Gesetzgeber dies zulasse, sei der eigentliche Skandal. Die negativen Konsequenzen hätten die Patienten zu tragen, da sie nur noch Medikamente erhielten, die in Rabattverträge eingeschlossen sind.
Der BPI bekräftigte seine Forderung, dass die "besonderen Interessen des pharmazeutischen Mittelstands beim Abschluss von Rabattverträgen durch die Festlegung von verbindlichen Verfahrensvorgaben für die Krankenkassen, wie z. B. durch Ausschreibungsverpflichtungen, gewahrt werden". Die noch offenen Rechtsfragen bei der uneingeschränkten Anwendung des Kartell- und Vergaberechts müssten schnellstens geklärt werden, sagte der BPI-Vorsitzende.
Im Bereich der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimittel ergeben sich durch die Gesundheitsreform neue Regeln: Danach hat das IQWiG Verfahren und Methoden von Nutzen- oder Kosten-Nutzen-Bewertungen nach den neuen gesetzlichen Kriterien durchzuführen und zum anderen muss der G-BA Entscheidungen, die die Empfehlungen des IQWiG umsetzen, anhand der neuen Gesetzeslage treffen.
Wegener: "Beschlüsse des G-BA, die die Nutzenbewertungen des IQWiG umsetzen, sowie eine Fortsetzung der beim IQWiG anhängigen Nutzenbewertungen dürfen daher erst erfolgen, wenn die rechtsstaatlichen Grundlagen durch Konkretisierung der gesetzlichen Neuregelungen in der Verfahrensordnung des G-BA und im Methodenpapier des IQWiG geschaffen wurden." Grundsätzlich sei bei der Bewertung von Arzneimittel darauf zu achten, dass die individuelle Therapie des Patienten gewährleistet ist.
Originaltext: BPI Bundesverb.d.Pharmazeut.Industrie Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=21085 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_21085.rss2
Pressekontakt:
Wolfgang Straßmeir, Tel.: 030/27909-131, Mobil: 0176 10 06 21 10 wstrassmeir@bpi.de
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