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ots.Audio: Weiterbetrieb Tempelhofs allein politische Entscheidung Siebert: "Rechtliche Möglichkeiten für die DB AG ausgeschöpft."

Geschrieben am 21-06-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

(Berlin, 21. Juni 2007) Der Weiterbetrieb des Flughafenstandorts
Berlin-Tempelhof ist nach Einschätzung der Deutschen Bahn AG nur noch
durch eine entsprechende politische Entscheidung möglich.
"Realistisch betrachtet sind die rechtlichen Möglichkeiten
ausgeschöpft", erklärte Wolf-Dieter Siebert, Vorstandsvorsitzender
der DB Station & Service AG, am Donnerstag in Berlin. Das jüngste
Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts lege nahe, dass sowohl die
Frage der Zuständigkeit des Gerichts als auch die Frage der
Zulässigkeit der Klage negativ entschieden werden könnten. "Damit
tritt klarer denn je zu Tage, dass der Flughafen Tempelhof offenbar
ausschließlich auf politischem Wege gerettet werden kann. Die Bahn
steht bei entsprechendem politischen Willen bereit, in einem
Gesamtkonzept für den Standort Tempelhof den Flughafenbetrieb zu
übernehmen."

Siebert machte erneut deutlich, dass die DB AG den Ausbau des
Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) in keiner Weise
beeinträchtigen will. Vielmehr gehe es darum, die großen Chancen
dieses einmaligen Flughafenstandorts für die Hauptstadtregion zu
erhalten. "Wir sind auch weiterhin bereit, etwas für den
Wirtschaftsstandort Berlin zu tun." Die Deutsche Bahn hatte jüngst
eine Feststellungsklage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
eingereicht, um rechtliche Zweifel an der künftigen Nutzung von
Berlin-Tempelhof als Sonderflughafen auszuräumen. Ein Gutachten des
Bundesfinanzministeriums hatte diesen Weg der Klage aufgezeigt. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte jedoch Bedenken gegen die Zulässigkeit
der von der Bahn erhobenen Feststellungsklage zur Weiternutzung des
Flughafens Tempelhof geäußert. Das Gericht verwies darauf, dass die
Länder Berlin und Brandenburg eine für die Weiternutzung Tempelhofs
erforderliche Änderung des Landesentwicklungsplanes bislang ablehnen.
Daher sei es, so das Gericht, derzeit ungewiss, welche Auswirkung
diese Änderung auf den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des
Flughafens Schönefeld hätte.

Die Bahn hatte vorgeschlagen, Tempelhof als Sonderflughafen für
einen eingeschränkten Nutzerkreis, beispielsweise Geschäftskunden, zu
betreiben. Bereits heute ist die Bahn an zehn deutschen Flughäfen
rund um den Flugverkehr aktiv.
---------------------------------------------------------------------
O-Töne Wolf-Dieter Siebert, Vorstandsvorsitzender DB Station &
Service AG:

"Hier scheinen unsere rechtlichen Möglichkeiten erschöpft zu sein.
Wir können es rechtlich nicht klären lassen. Wir haben Gutachten
erstellen lassen. Das Bundesfinanzministerium hat Gutachten erstellen
lassen, die alle zu der Auffassung gelangen: Ja, ein Weiterbetrieb
ist möglich, aber eine gerichtliche Klärung dazu ist nicht gelungen.
Deswegen sehen wir keine weitere Möglichkeit auf unserem Wege. Es ist
nur noch der politische Weg möglich, auf den wir weiterhin hoffen.
Wir, die Bahn, würden dann auch weiterhin bereit stehen, Tempelhof
zu betreiben als Sonderflughafen."
35 Sekunden

"Der Senat drückt sich da ja sehr klar und eindeutig aus. Also,
man muss schon verstehen und versteht aus diesen Äußerungen, dass der
Senat Tempelhof nicht will, definitiv nicht will - in konsequenter
Erledigung des so genannten Konsensbeschlusses, so dass man also,
wenn es nach den politischen Entscheidungsträgern geht, davon
ausgehen muss, dass Tempelhof auch definitiv geschlossen wird."
28 Sekunden

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Bahn AG
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=31465
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_31465.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Claudia Triebs
Tel. (030) 297-61133
claudia.triebs@bahn.de


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